Warum die Sachpfändung tot ist

Von der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers hat man meist eine ganz bestimmte Ahnung: Er kommt in die Wohnung des Schuldners und trägt den Fernseher raus.

Tatsächlich ist die heutige Vorgehensweise der Gerichtsvollzieher meist eine völlig andere. Die Beschlagnahme von Gegenständen, die sogenannte Sachpfändung spielt kaum noch eine Rolle. Man kann sogar sagen, dass die Sachpfändung „tot“ ist.

Dies hat verschiedene Gründe:

Zum einen gibt es heute weitgehende Pfändungsverbote. Bestimmte Dinge sind von vornherein von jeder Pfändung ausgenommen und müssen dem Schuldner immer belassen werden, egal wie hoch seine Schulden sind. Diese Pfändungsverbote sollen dafür sorgen, dass der Schuldner zumindest eine gewisse Lebensgrundlage hat.

Pfändungsverbote werden wichtiger

Die Pfändungsverbote sind aber mit dem allgemeinen Wohlstand mitgewachsen. Es geht nicht mehr nur darum, dass der Schuldner nicht im wahrsten Sinne des Wortes verhungert, sondern er soll auch einen gewissen bescheidenen Lebensstandard genießen können.

Waren es anfangs nur Milchkühe und Brennholz, wurden dann irgendwann auch Fernseher unpfändbar. Zunächst nur schwarz-weiße, mittlerweile wohl (weil es schlicht keine anderen mehr gibt) auch farbige. Normale EDV ist nach kurzer Zeit technisch überholt und im Alltag mittlerweile so bedeutend, dass sie kaum noch gepfändet werden darf.

Gebrauchte Gegenstände meist wenig wert

Hinzu kommt dann noch die Tatsache, dass gebrauchte Dinge immer weniger wert werden. Wenn man zum Beispiel einen neuen Laptop für rund um 300 Euro bekommt, dann kauft man eben keinen gebrauchten, von dem man nicht weiß, wie oft er dem Vorbesitzer schon runtergefallen ist, für 200 Euro.

Außerdem ist es so, dass der Gerichtsvollzieher grundsätzlich nur mit sehr eingeschränkten Verbraucherrechten versteigert (z.B. §§ 445 und 474 Abs. 2 BGB). Man muss also schon mal einen gewissen „Risikoabschlag“ vornehmen, weil man praktisch keine Gewährleistung hat.

Abbau und Transport kosten Geld

Alles gepfändete muss erst einmal abtransportiert werden. Das mag beim Laptop noch ohne Weiteres möglich sein, aber einen wertvollen Wohnzimmerschrank trägt der Gerichtsvollzieher sicher nicht selbst raus. Und er lagert ihn auch nicht in seinem Büro zwischen. Also fallen auch dafür Kosten an.

Davon abgesehen nimmt ein solcher Schrank beim Auseinander- und wieder Zusammenbauen meist soviel Schaden, dass ihn danach eh keiner mehr will. Möbel und Einrichtungsgegenstände sind aus diesem Grund, wenn es bei Ihnen nicht aussieht wie im Louvre, regelmäßig unverkäuflich.

Erfolgversprechender: Forderungspfändung

Ab und zu wird noch reine Unterhaltungselektronik wie eine Spielkonsole oder eine Stereoanlage mit hochwertigen Boxen o.ä. gepfändet. Autos stellen zwar einen lukrativen Wert dar, sind aber oft genug unpfändbar, weil der Schuldner sie braucht, um zur Arbeit zu kommen.

Viel einfacher ist dagegen die Forderungspfändung. Kontoguthaben oder Lohnansprüche können recht unproblematisch eingezogen werden. Der Schuldner kann diese Forderungen auch nicht so leicht verschwinden lassen. Und man hat eben sofort das, was man will: Geld.

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