Wahlcomputer und Wahlrechtsgrundsätze

Wahlcomputer sind laut BVerfG in der bisher verwendeten Form unzulässig – so der bisherige Stand der Rechtsprechung. Der Wähler müssen nachprüfen können, dass seine Stimme korrekt gezählt werde, und nicht nur darauf vertrauen müssen, dass der Computer schon alles richtig macht. Nicht so sehr eingegangen wurde dagegen, soweit ich die Presse bisher verfolgt habe, auf die Problematik der geheimen Wahl. Denn ob die Stimme wirklich nicht dem jeweiligen Wähler zuordenbar ist, kann man auch von außen nicht sehen. Diese Diskussion gab es dagegen schon bei einer Wahlrechtsneuerung, die für uns heute völlig alltäglich ist: Als in Bayern in den 50er-Jahren auf Initiative der Bayernpartei die Briefwahl eingeführt wurde, hat sich die SPD vehement dagegen ausgesprochen – sie sah das Wahlgeheimnis in Gefahr. „Wahlcomputer und Wahlrechtsgrundsätze“ weiterlesen