Bei den nun anstehenden Bundestagswahlen gilt, wie (bis auf leichte Modifikationen bei den Wahlen 1949 und 1990) immer in der Geschichte der Bundesrepublik, die Fünfprozenthürde. Diese besagt, dass nur die Parteien Sitze zugeteilt bekommen, die auch mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bundesweit erhalten haben.
Fünfprozentklausel von Karlsruhe akzeptiert
So umstritten diese Regelung ist, so sehr wurde sie doch stets vom Bundesverfassungsgericht verteidigt. Die Ungleichbehandlung kleinerer Parteien sei gerechtfertigt, um eine Zersplitterung des Parlaments zu verhindern. Wie so oft in der bundesdeutschen Verfassungstradition wird mahnend auf das Beispiel der Weimarer Republik verwiesen. Nur die größeren Parteien sollen im Bundestag vertreten sein, damit es leichter wird, durch Zusammenarbeit weniger Fraktionen Regierungskoalitionen und Gesetzesmehrheiten zu finden. „Bundestagwahl: Wenn alle Parteien unter 5 % bleiben“ weiterlesen