Der Supermarkteinkauf, juristisch betrachtet

Ich gehe in den Supermarkt und kaufe eine Dose Ravioli. So weit, so spannend. Aber wie viele Verträge habe ich da nun geschlossen? Dieser Frage will ich heute auf den Grund gehen.

Zunächst könnte man mal meinen, dass ich hier keinen Vertrag geschlossen habe. Ich hab ja nichts unterschrieben. Das ist definitiv falsch. Ein Vertrag setzt nicht voraus, dass man etwas unterschreibt. Wir alle schließen fast jeden Tag Verträge in mündlicher Form oder auch nur konkludent, also durch schlüssiges Verhalten ohne ausdrückliche Erklärung. Zwar gibt es bestimmte Vertragsarten (z.B. den Verbraucherdarlehensvertrag), die schriftlich geschlossen werden müssen, das ist aber die absolute Ausnahme.

Schuldverhältnis mit Betreten des Supermarkts

Man darf also nicht nur auf schriftliche Unterlagen schauen, sondern muss jeden Schritt dieses Supermarkteinkaufs einzeln auf seinen rechtlichen Gehalt analysieren. Beginnen wir ganz am Anfang:

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