Der Supermarkteinkauf, juristisch betrachtet

Ich gehe in den Supermarkt und kaufe eine Dose Ravioli. So weit, so spannend. Aber wie viele Verträge habe ich da nun geschlossen? Dieser Frage will ich heute auf den Grund gehen.

Zunächst könnte man mal meinen, dass ich hier keinen Vertrag geschlossen habe. Ich hab ja nichts unterschrieben. Das ist definitiv falsch. Ein Vertrag setzt nicht voraus, dass man etwas unterschreibt. Wir alle schließen fast jeden Tag Verträge in mündlicher Form oder auch nur konkludent, also durch schlüssiges Verhalten ohne ausdrückliche Erklärung. Zwar gibt es bestimmte Vertragsarten (z.B. den Verbraucherdarlehensvertrag), die schriftlich geschlossen werden müssen, das ist aber die absolute Ausnahme.

Schuldverhältnis mit Betreten des Supermarkts

Man darf also nicht nur auf schriftliche Unterlagen schauen, sondern muss jeden Schritt dieses Supermarkteinkaufs einzeln auf seinen rechtlichen Gehalt analysieren. Beginnen wir ganz am Anfang:

„Der Supermarkteinkauf, juristisch betrachtet“ weiterlesen

Dreiecksverhältnisse

Normale zivilrechtliche Konflikte sind häufig schon schwer genug zu beurteilen. Ob der Kläger einen Anspruch gegen den Beklagten hat, hängt nicht selten von Details ab. Umso problematischer wird die Sache, wenn drei Personen an einem Rechtsverhältnis beteiligt sind. Aus einer Rechtsbeziehung werden somit bis zu sechs verschiedene Rechtsbeziehungen:

  • A ↔ B
  • B ↔ C
  • C ↔ A
  • A und B ↔ C
  • B und C ↔ A
  • C und A ↔ B

Aufgrund der der Privatautonomie ist es grundsätzlich möglich, zahlreiche verschiedene Varianten für die Beteiligung mehrerer Personen an einem Rechtsgeschäft zu vereinbaren. Die wichtigsten Konstellationen sind: „Dreiecksverhältnisse“ weiterlesen