Dreiecksverhältnisse

Normale zivilrechtliche Konflikte sind häufig schon schwer genug zu beurteilen. Ob der Kläger einen Anspruch gegen den Beklagten hat, hängt nicht selten von Details ab. Umso problematischer wird die Sache, wenn drei Personen an einem Rechtsverhältnis beteiligt sind. Aus einer Rechtsbeziehung werden somit bis zu sechs verschiedene Rechtsbeziehungen:

  • A ↔ B
  • B ↔ C
  • C ↔ A
  • A und B ↔ C
  • B und C ↔ A
  • C und A ↔ B

Aufgrund der der Privatautonomie ist es grundsätzlich möglich, zahlreiche verschiedene Varianten für die Beteiligung mehrerer Personen an einem Rechtsgeschäft zu vereinbaren. Die wichtigsten Konstellationen sind: „Dreiecksverhältnisse“ weiterlesen