Die Anwaltschaft ist weitestgehend selbstverwaltet. Aus diesem Grund hat sich auch eine anwaltschaftliche Gerichtsbarkeit gebildet, die bestimmte Rechtsstreite rund um den Anwaltsberuf selbstständig beurteilt. Heute geben wir einen Überblick über diese Verfahren.
Welche anwaltlichen Gerichtsverfahren gibt es?
Die Gerichtsverfahren der BRAO sind:
- das Rügeverfahren (§§ 74, 74a)
- das Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen (§§ 112a ff.), das sich um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten dreht
- das anwaltsgerichtliche Verfahren (§§ 116 ff.), das eine Art berufsständisches Strafverfahren gegen Anwälte ist, die ihre Berufspflichten verletzt haben