Die Berufung ist im Idealfall eine zweite Tatsacheninstanz. Das Gericht soll den Sachverhalt erneut prüfen und dann eine neue Entscheidung fällen. Im Zivilrecht ist davon aber nicht mehr viel übrig, was sich aber erst durch ein Zusammenlesen verstreuter Rechtsnormen ergibt:
Die Berufung kann nur durch Behauptung eines Rechtsfehlers oder eine naheliegenden anderen Entscheidung gerechtfertigt werden. (§ 513 Abs. 1 ZPO) „Die Begründung der zivilrechtlichen Berufung“ weiterlesen