Woraus ergibt sich die Rundfunkgebührenpflicht?
Der Staatsrundfunk baut sich auf eine Reihe von Rundfunkstaatsverträgen auf, die die 16 Bundesländer miteinander geschlossen haben. Der Bund selbst ist daran nicht beteiligt. Die Gebührenpflicht, die Gebührenhöhe, die Zahlungsmodalitäten usw. ergeben sich dabei insbesondere aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Dürfen die Länder einen Vertrag zulasten Dritter abschließen?
Im Zivilrecht sind Verträge, die nicht am Vertrag beteiligten Personen Pflichten auferlegen (Verträge zulasten Dritter), ungültig. Prinzipiell gilt das auch für Staatsverträge. „Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag“ weiterlesen