Nach den offiziellen Daten des Freistaats Bayern sind die Corona-Inzidenzen der Ungeimpften stets weit höher als die der Geimpften. Nun stellte sich aber die Frage, wer hier als Corona-Fall zählt – jeder positiv Getestete oder nur ein Impfdurchbruch mit behandlungsbedürftigen Symptomen. In letzterem Falle wären die offiziellen Zahlen deutlich zu niedrig angesetzt und die Wirksamkeit der Impfung viel geringer.
Ich habe mich daher an das Bayerisches Landesamt für Gesundheit gewandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Homepage führen Sie unter
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm#inzidenzgeimpft
die interessanten und erschreckenden Zahlen zur Inzidenz bei Geimpften und Ungeimpften auf.
Nun habe ich mich aber gefragt, wie die Inzidenz unter Geimpften berechnet wird: Zählt hier jeder positiv Getestete oder muss es zudem zu einem Impfdurchbruch nach RKI-Definition (also Vorliegen einer klinischen Symptomatik) gekommen sein?
Wenn Sie mir das – trotz naheliegender Belastung Ihres Hauses – kurz mitteilen könnten, wäre das für Diskussionen manchmal ganz hilfreich.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hummel
Die Antwort kam zügig:
Sehr geehrter Herr Hummel,
vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung, das Anfrageaufkommen ist derzeit außerordentlich hoch. Gerne geben wir Ihnen Rückmeldung:
Wir freuen uns, dass unsere statistischen Informationen so aufmerksam verfolgt werden. Das LGL definiert im Konsens mit dem RKI einen wahrscheinlichen Impfdurchbruch als SARS-CoV-2-Infektion mit klinischer Symptomatik, die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde.
Zu den u.a. auf unserer Fallzahlenseite Coronavirus-Infektionszahlen in Bayern ausgewiesenen „Geimpften“ (geimpfte COVID-19 Fälle) werden jedoch nicht nur Impfdurchbrüche, sondern alle Personen gezählt, die zum Zeitpunkt der Infektion einen vollständigen Impfschutz hatten (= abgeschlossene Impfserie, nach der mindestens 14 Tage vergangen sind).
Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
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Servicestelle
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Eggenreuther Weg 43, 91058 Erlangen
servicestelle@lgl.bayern.de
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