Keine Ermittlungen gegen Pastor Olaf Latzel

Der Bremer Pastor Olaf Latzel hatte am 18. Januar 2015 eine kontrovers diskutierte Predigt gehalten, von der sich unter anderem Katholiken und Buddhisten beleidigt fühlten. Daraufhin prüfte die zuständige Staatsanwaltschaft, ob sie Ermittlungen wegen Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft oder gar wegen Volksverhetzung einleiten sollte.

Ergebnis der Prüfung war jedoch, dass ein entsprechender Anfangsverdacht nicht gegeben sei. Die Äußerungen könnten zwar herabsetzend empfunden werden, dies sei jedoch durch Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt.

Entgegen anderslautender Artikel, die teilweise mit einer gewissen Empörung im Internet geteilt wurden, wurde als nicht gegen den Pastor ermittelt, von einer Verurteilung ganz zu schweigen. Die Staatsanwaltschaft hat lediglich geprüft, ob ein Anfangsverdacht gegeben ist, der dann zu näheren Ermittlungen geführt hätte. Dies hat sie dann aber verneint, der Pastor war also nicht einmal Beschuldigter.

Dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist, bedeutet selbstverständlich nicht, dass man die Äußerungen nicht kritisieren dürfte. Innerkirchlich gab es von Anfang an erhebliche Diskussionen über den Inhalt der Predigt.

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (IV)

Und wieder einmal beschäftigen wir uns mit den „Basics“ des EstG.

Leihweise Überlassung von Betriebsgegenständen

Werden von Dritten Gegenstände kostenlos hergeliehen, damit diese im Rahmen eines Betriebs eingesetzt werden, handelt es sich dabei nicht um Einkünfte, sondern um steuerlich nicht relevante Vorgänge.

Einsatz der eigenen Arbeitskraft

Die eigene Arbeit des Selbstständigen ist keine Einlage in den Betrieb. Denn der Wert der eigenen Leistung kann nicht bilanziert werden. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (IV)“ weiterlesen

Selbstjustiz im Gerichtssaal – der Fall Marianne Bachmeier

Klaus Grabowski hatte im Jahr Mai 1980 die 7-jährige Anna Bachmeier ermordet und zuvor möglicherweise sexuell missbraucht. Im Strafprozess gegen Grabowski erschoss die Mutter des Mordopfers den Täter mit acht Schüssen in den Rücken. Nun war sie es, die angeklagt wurde.

Zunächst erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen heimtückischen Mordes, da Grabowski im Gerichtssaal arglos gewesen sein, also keinen Angriff erwartet hatte. Die Strafe für Mord ist zwingend lebenslänglich – mildernde Umstände sind irrelevant, auch kann das Gericht keinen minder schweren Fall mit geringerem Strafmaß feststellen.

Das Schwurgericht beim Landgericht Lübeck verurteilte sie schließlich nur wegen Totschlags und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags hat das Gericht einen gewissen Spielraum bei der Strafzumessung und kann damit für den Angeklagten sprechende Gesichtspunkte berücksichtigen. Innerhalb des Strafrahmens von fünf bis zu fünfzehn Jahren verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, blieb also insgesamt im unteren Bereich.

Nach Verbüßung von drei Jahren wurde Frau Bachmeier aufgrund der Halbstrafenregelung entlassen.

Der Einbrecher von Hofheim

Im hessischen Hofheim (Main-Taunus-Kreis) hat der Mieter einer Wohnung sich mit einem Faustschlag gegen einen 17-jährigen Einbrecher zur Wehr gesetzt. Dieser hat sich dabei Nase und Kiefer gebrochen. Deswegen wurde er, wie es in verschiedenen Medienberichten heißt, wegen Körperverletzung „angezeigt“.

Tatsächlich musste er gar nicht mehr angezeigt werden, da die Polizei schon vor Ort war, es wurde also ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Auch dann, wenn eine Notwehrsituation vorliegen könnte, wird zunächst ermittelt – denn es muss eben festgestellt werden, was tatsächlich passiert ist. Dieser Vorgang ist also nichts Skandalöses, sondern eine ganz normale Vorgehensweise.

Bei den Ermittlungen wurde nach wenigen Monaten herausgefunden, dass der Hausbewohner durch Notwehr gerechtfertigt war. Das Verfahren wurde daher eingestellt, an ihm bleibt keinerlei Schuldvorwurf hängen. Insofern gibt es also keinen Grund, die Justizbehörden zu kritisieren.

Die Problematik der Abnahme beim Werkvertrag

Bei einem Werkvertrag (§ 631 BGB) wird, wie der Name schon sagt, ein Werk gefordert. Ein Werk ist ein bestimmter Erfolg, der Kunde zahlt also nur für das vertraglich festgesetzte Ergebnis. Das können beispielsweise Handwerkerarbeiten sein, aber auch der Plan eines Architekten, die Beförderung mit Verkehrsmitteln, ein Sachverständigengutachten oder das Programmieren von Software.

Ohne Abnahme kein Werklohnanspruch

Der Werkvertrag ist selbstverständlich in aller Regel entgeltlich, das sagt schon § 632, ist normalerweise aber auch im Vertrag selbst vereinbart. Etwas ungewöhnlich geregelt ist dagegen die Frage, wann der Unternehmer seine Entlohnung verlangen kann. § 641 Abs. 1 BGB sagt, dass die Vergütung bei der Abnahme fällig wird. Abnahme ist laut einer dieser herrlichen zivilrechtlichen Definitionen die „körperliche Entgegennahme des Werks als im Wesentlichen vertragsgemäß“. Der Kunde schaut sich das fertige Werk also an, sagt „Ja, passt“ und erst dann bekommt der Unternehmer sein Geld. „Die Problematik der Abnahme beim Werkvertrag“ weiterlesen

Rechtliches zu Weihnachten

Zum Frohen Fest kümmern wir uns heute einmal um die rechtlichen Aspekte Weihnachtens: „Rechtliches zu Weihnachten“ weiterlesen

Der Entwurf des Juristinnenbunds zum Sexualstrafrecht

Das deutsche Sexualstrafrecht blickt auf eine bewegte Geschichte zurück. Allein die ursprüngliche Überschrift des 13. StGB-Abschnitts „Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit“ zeigt eine völlig andere Schwerpunktsetzung als die heutige Schutzrichtung der „sexuellen Selbstbestimmung“. Hinzu kommt, vor allem in den letzten Jahren, der Versuch, möglichst jede Handlung zu kriminalisiere, die in irgendeiner Form als „Missbrauch“ empfunden wird. Das Ergebnis dieser permanenten gesetzgeberischen Arbeit zur Umgestaltung und Erweiterung hat ein riesiges, unsystematisches Geflecht von Forderungen hervorgebracht. „Der Entwurf des Juristinnenbunds zum Sexualstrafrecht“ weiterlesen

Weitere Weihnachtsgeschichten

Aus Anlass des äußerst besinnlichen gestrigen Beitrags bin ich von verschiedenen Lesern darauf hingewiesen worden, dass es noch zahlreiche weitere juristische Weihnachtsgeschichten gibt. Daher heute der Link auf eine (sicher noch nicht vollständige) Sammlung juristischer Erzählungen rund um den Beginn der Christenheit:

http://www.jurablogs.com/go/juristische-weihnachtsgeschichten-im-selbstleseverfahren