Viel Unverständnis schlägt derzeit einem Urteil des Amtsgerichts Mühldorf entgegen: Ein Rentner hatte an einem Sonntag vor ziemlich genau einem Jahr das Gelände eines Supermarkts in Neumarkt-St. Veit betreten, um in den dortigen Abfallcontainern nach Essbarem zu suchen. Dafür muss der 78-Jährige, der unter Demenz im frühesten Stadium leidet, nun eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10 Euro zahlen.
Verurteilt wurde er aber – so kann man es zumindest dem Pressebericht des Oberbayerischen Volksblatts entnehmen – nicht wegen Diebstahls, sondern wegen Hausfriedensbruchs.
Ist das überhaupt Hausfriedensbruch, wenn man in kein Haus eindringt?
Ja, der offizielle Titel dieses Straftatbestands ist hier ungenau. § 123 Abs. 1 StGB stellt es unter Strafe, wenn man „in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume“. Ein befriedetes Besitztum liegt immer dann vor, wenn es zumindest eine gewisse Umgrenzung gibt, auch dann, wenn diese durch ein Tor, eine Einfahrt o.ä. unterbrochen wird. Nicht notwendig ist eine geschlossene oder gar unüberwindliche Absperrung.
Warum wurde er nicht wegen Diebstahls verurteilt?
Zumindest ein versuchter Diebstahl dürfte ohne Weiteres vorliegen. Auch weggeworfene Waren sind nicht „herrenlos“, sodass sie sich jeder nehmen dürfte. In der Mülltonne gehören sie in der Regel noch dem vorherigen Eigentümer, der sie dann dem Abfallbetrieb übereignen will. Daran ändern auch soziale Notlagen und berechtigte Kritik an Lebensmittelverschwendung nicht,
Aus dem genannten Artikel ist zu entnehmen, dass der Supermarkt auch wegen Diebstahls Strafantrag gestellt hat. Ob dieser Vorwurf dann auch Gegenstand des Urteils war und nur vom Journalisten nicht mehr extra erwähnt wurde oder ob das Verfahren vielleicht insoweit eingestellt wurde, lässt sich nicht sagen.
Muss er ins Gefängnis, wenn er die Geldstrafe nicht zahlen kann?
Der Verurteilte lebt nach eigenen Aussagen von 200 Euro im Monat. Wie er davon dann in absehbarer Zeit so viel Geld sparen soll, dass er die 200 Euro, zu denen er verurteilt wurde, bezahlen kann, ist schwer vorstellbar.
Prinzipiell sieht das Strafgesetzbuch in § 43 vor, dass an die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe eine Freiheitsstrafe (hier von 20 Tagen) tritt. Da die Geldstrafe aber vor allem im heutigen Strafrecht verhindern will, dass Menschen wegen kleinerer Kriminalität eingesperrt werden, weicht Art. 293 EGStGB hiervon ab und ermöglicht es, stattdessen gemeinnützige „freie Arbeit“ zu verrichten. Ob und in welcher Form das bei einem 78-Jährigen mit gesundheitlichen Problemen eine Möglichkeit darstellt, ist dann die nächste Frage.
Gibt es denn nichts Wichtigeres für den Staat als sich um sowas zu kümmern?
Normalerweise dürften weder Staatsanwaltschaft noch Gericht ein besonderes Interesse daran haben, solche eher kleine Kriminalität zu verfolgen. Auch der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung hat den Vorwurf als „Bagatelle“ bezeichnet.
Allerdings hatte der Angeklagte hier schon mehr als 20 Vorstrafen aufzuweisen. Vielleicht hat auch sein Verhalten in der Hauptverhandlung dazu geführt, dass er nun formell verurteilt wurde und das Gericht das Verfahren nicht einfach eingestellt hat. Er soll demonstrativ gesagt haben: „Ich hör‘ eh nix. Mein Hörgerät liegt daheim.“
Ob man diese, sicher einiges Fingerspitzengefühl erfordernde Entscheidung der Staatsanwaltschaft genauso gefällt hätte, muss jeder selbst überlegen. Dazu kommt aber noch das, worauf ich hier immer wieder hinweise: Wir kennen alle die Akten nicht.
Besser gesagt: So lautete dieser Paragraph. Denn seit dem Silvesterabend gibt es ihn nicht mehr.
Ein Juwelier in Moers hat sich mit einer Schusswaffe gegen einen Überfall gewehrt. Dabei wurde ein Räuber getötet, ein anderer erlitt einen Handdurchschuss. Nun wurde der Juwelier per Strafbefehl verurteilt – 
Nur könnte hier eben der Strafbefreiungsgrund des Rücktritts vom Versuch gegeben sein. Das ist – grob gesagt, Details unten – der Fall, wenn der Täter es bewusst beim Versuch belässt und er die Tat gar nicht mehr zu Ende führen will. Der Grund für diese gesetzliche Regelung (§ 24 StGB) ist in erster Linie der Opferschutz: Auch als Laie weiß man, dass man für einen versuchten Totschlag mehrere Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten hat. Dann kann man die Tat doch auch gleich durchziehen, dann muss man nur etwas länger ins Gefängnis – unter Umständen beseitigt man so auch den Zeugen und geht völlig straffrei aus. Die Möglichkeit des Rücktritts eröffnet dem Täter daher einen Ausweg.
Vince Ebert ist nicht nur diplomierter Physiker, sondern auch eine der wenigen Stimmen der Vernunft im ziemlich trostlosen deutschen Kabarett. In seinem
Die Frage ist: Ist in diesem Szenario überhaupt eine „andere Person“ betroffen? Wird keine „andere Person“ verletzt, ist es jedenfalls keine Körperverletzung. Sich selbst darf man in aller Regel so übel zurichten wie man will. Ist also ein Zeitreisender, der auf die Vergangenheitsausgabe seiner selbst trifft, ein anderer Mensch als der, den er vor sich hat?
Das Ganze funktioniert auch in einem ganz normalen Szenario ohne Zeitreisen: Wenn ich heute in der Früh eine Bananenschale in meine Küche gelegt habe und gleich darauf ausrutsche, dann ist das nicht nur ein grandioser Gag, sondern auch eine (fahrlässige) Körperverletzung. Und wer hat die nun gegen wen begangen? Ich gegen mich selbst, sodass ich mich nur ärgern und niemanden zur Rechenschaft ziehen kann? Oder mein früheres Ich gegen mein jetziges Ich? Wenn man Letzteres annähme, was sollten dann die Folgen davon sein? Müsste mein früheres Ich meinem jetzigen Ich Schadenersatz aus meinem jetzigen Vermögen zahlen?
Die Tat wird also im Zeitpunkt der zweiten Eheschließung begangen. Und da ist schon das Problem: Welche ist die zweite Eheschließung, wenn jemand im Jahr 2075 geheiratet hat, dann ins Jahr 2050 zurückreist und dort nochmal heiratet? Eine chronologische Betrachtungsweise scheidet hier völlig aus.
Während in den USA um die 250 Millionen Wahlberechtigte mitbestimmen konnten, wer Präsident wird, geht man hierzulande kein Risiko ein und lässt bekanntlich einen kleinen Zirkel von Parteivorsitzenden den neuen Hausherrn in Schloss Bellevue aussuchen, deren Wunschkandidat dann von der Bundesversammlung in feierlichem Zeremoniell als Bundespräsident abgesegnet wird.
Im Jahr 1992 soll die Hannoveranerin Franziska Sander von ihrem Ehemann getötet und die Leiche in einem Metallfass versteckt worden sein. Während man zunächst davon ausging, dass sich die Frau ins Ausland abgesetzt hat, wurde ihr Verschwinden erst im Jahr 2013 näher ermittelt. 2016 wurde schließlich ihr Körper gefunden. Medien berichten, der Mann habe gestanden, seine Frau nach einem Streit getötet zu haben. Möglicherweise geht er straffrei aus, denn ein Totschlag wäre verjährt.
Ändert sich etwas an dieser Frist, weil die Tat nicht bekannt war?
Für Fassungslosigkeit hat eine Tat an einer Gesamtschule in Euskirchen gesorgt: Ein 12-jähriger Schüler hat einen Gleichaltrigen derart zusammengeschlagen, dass dieser ins Koma fiel. Auslöser für die Gewalttat soll eine Auseinandersetzung um Sammelkarten gewesen sein. Sehr schnell wurden Fragen laut, wie mit dieser Tat juristisch umzugehen ist:
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