Grüner Vorschlag: Die Pflichtrevision

justice-2060093_1920 (1)Die Revision ist in der Regel das letzte Rechtsmittel im Fachrechtsweg, danach gibt es nur noch die Verfassungsbeschwerde. Bei einer Revision wird das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft, eine Anfechtung der Tatsachenfeststellungen (also z.B. der Beweiswürdigung) findet nicht mehr statt.

Parteiautonomie im Zivilprozess

Im Zivilrecht ist die Revision seit jeher ein Rechtsmittel mit Ausnahmecharakter Fast ein Jahrhundert lang war sie nur zulässig, wenn der Rechtsweg schon beim Landgericht (also nicht etwa beim niederen Amtsgericht) begonnen hatte. Heute bedarf sie der Zulassung durch das Gericht der zweiten Instanz. Gegen dessen Willen kann man die Sache nur über die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof bringen – was aber erst ab 20.000 Euro Streitsumme geht und in manchen Rechtsbereichen ganz ausgeschlossen ist.

Nun ist es aber ein eherner Grundsatz des Zivilprozessrechts, dass die Parteien über das Schicksal ihres Prozesses selbst entscheiden können. Sie können – soweit zulässig – Revision einlegen, es aber auch lassen. Man kann auch vorher schon die Klage zurücknehmen, die Forderung anerkennen oder sich im Wege eines Vergleichs einigen. Das ist Ausdruck der sogenannten Parteiautonomie. Der Staat in Gestalt des angerufenen Gerichts kann nur soweit entscheiden wie überhaupt noch ein Streit vorhanden ist.

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Fridays for Future – die papierlose Kanzlei

Mir ist etwas aufgefallen: Ich brauche kaum noch Papier.

Mandanten kommunizieren per E-Mail, WhatsApp, Facebook und Telephon mit mir. Gegner ebenso – freilich, WhatsApp und Facebook ist da seltener.

Offiziellere Schriftsätze, für die die Schriftform unentbehrlich ist, sende ich – von gewissen Schwierigkeiten abgesehen – praktisch und papierlos per Computerfax oder beA.

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Der Laptop ist tot, es lebe der Laptop

Eine Kerntätigkeit des juristischen Berufs ist das Wälzen von Akten. Ohne Aktenkenntnis lässt sich ein Fall schwer beurteilen und darum ist das Einholen von Akten in der Regel der allererste Schritt nach Übernahme eines Mandats.

Gerichte und Staatsanwaltschaften verschicken ihre Akten gerne in Papierform. Das ist etwas nervig, aber dafür hat man einen Hochleistungsscanner und eine Hochleistungssekretärin. Gelegentlich schickt die Staatsanwaltschaft Akten auch gleich digital, dann jedoch auf CD. Da meine Kanzlei-Computer aus dem 21. Jahrhundert stammen und dementsprechend keine CD-Laufwerke mehr besitzen, stellt mich das vor gewisse Probleme.

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Würgen ist keine Misshandlung?

fear-1131143_1920Auf Facebook macht derzeit eine Entscheidung die Runde, in der der Bundesgerichtshof angeblich geurteilt habe, das Würgen des Opfers während einer Vergewaltigung stelle keine Misshandlung dar. Dies klingt zunächst kaum nachvollziehbar.

Darum habe ich mich etwas näher mit dem Urteil und den gesetzlichen Hintergründen beschäftigt:

In dem Fall (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018, Az. 3 StR 658/17) hatte das Landgericht Trier den Angeklagten wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt. Dabei hat es einen besonders schweren Fall angenommen, da der Täter das Opfer gewürgt und damit schwer misshandelt habe. Allein Letzteres wurde durch den BGH moniert.

Der Fall spielte zwar zu einer Zeit, als noch das frühere Sexualstrafrecht in Kraft war. Die gesetzlichen Regelungen waren insoweit identisch, standen aber in anderen Absätzen des § 177 StGB. Da dies nur rechtshistorisch von Interesse wäre, wenden wir uns einfach der heutigen Gesetzesfassung und deren Nummerierung zu.

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1000 Euro Bußgeld für streikende Schüler?

crowd-1294991_1280Seit Monaten besuchen einige Schüler am Freitag nicht den Unterricht, weil sie stattdessen – dem schwedischen Vorbild Greta folgend – für das Klima demonstrieren wollen. Der Direktor eines Münchner Gymnasiums hat nun eine Ahndung des „Schulschwänzens“ durch ein Bußgeld ins Spiel gebracht.

Bei der Diskussion darüber sind einige Fragen entstanden:

Kann Schulschwänzen überhaupt mit Bußgeld geahndet werden?

Ja, das ist möglich – jedenfalls im bayerischen Schulrecht, wobei andere Länder aber eine ganz ähnliche Rechtslage haben dürften.

Art. 119 Abs. 1 Nr. 4 des bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) lautet:

Mit Geldbuße kann belegt werden, wer als Schulpflichtige oder Schulpflichtiger am Unterricht oder an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen (Art. 56 Abs. 4) vorsätzlich nicht teilnimmt

Da die Höhe der Geldbuße nicht im Gesetz bestimmt ist, gilt der allgemeine Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes (§ 17 Abs. 1 OWiG):

Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.

Wie im Strafrecht ist eine Ahndung aber erst ab 14 Jahren möglich (§ 12 Abs. 1 Satz 1 OWiG).

Müssen die Schüler dann wirklich 1000 Euro zahlen?

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Mietrecht: Noch mehr Kündigungsschutz ab 70

senior-3336451_1920Im Mietrecht vergeht ja kaum ein Tag ohne eine neue populistische Forderung. Diesmal hat sich Sigmar Gabriel (SPD) mit einem phantastischen Vorschlag zu Wort gemeldet.

Anlass ist der Fall des Münchners „Rentner Rudi“, dem wegen Eigenbedarfs seine Mietwohnung gekündigt werden soll. Ob das berechtigt ist oder nicht, ist nicht relevant, zumal sich das ohne genaue Kenntnis des Falls und aller Umstände ohnehin nicht beurteilen lässt. Denn Sigmar Gabriel fordert ein allgemeines Gesetz über diesen Einzelfall hinaus. Auf Twitter verlautbart er Folgendes:

Einem 89-jährigem Rentner soll in München nach 44 Jahren die Wohnung gekündigt werden. Das ist unsozial. Ich finde, ein Gesetz muss her: Menschen über 70 darf die Wohnung nicht mehr gekündigt werden. Das muss die Regel sein!

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Mandantengeschenke

Als Anwalt muss man natürlich eine professionelle Haltung zu allen Mandaten und allen Mandanten haben. Trotzdem ist man irgendwo auch noch so etwas ähnliches wie ein Mensch.

Und manche Mandanten mag man daher mehr und andere weniger. Sehr, sehr gern mag ich solche, die mir Lebensmittel schenken. Von der Sorte haben mich heute gleich zwei besucht.

So gab es eine Gewürzsammlung und einen Fresskorb.

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Linke will Deutschen-Grundrechte abschaffen

lenin-155794_1280Die Linken im Bundestag wollen die Deutschen-Grundrechte abschaffen. Demnach sollen auch die Grundrechte, auf die sich bisher nur deutsche Bürger berufen konnten, allen Menschen zur Verfügung stehen.

Geändert werden sollen folgende Vorschriften:

Art. 8 Abs. 1 GG: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Art. 9 Abs. 1 GG: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

Art. 11 Abs. 1 GG: Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

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Tierschutz: Tiere sind (keine) Sachen

Tiere sind keine Sachen. Rechtlich werden sie aber so behandelt - und das ist sehr sinnvoll.
Tiere sind keine Sachen. Rechtlich werden sie aber so behandelt – und das ist sehr sinnvoll.
Es kommt nicht oft vor, dass im Wahlkampf die Aufhebung einer einzelnen Rechtsnorm eine Rolle spielt. Die Tierschutzpartei setzt sich jedoch dafür ein, dass § 90 Satz 3 BGB abgeschafft wird und tut dies mit Plakaten kund.

Da das BGB als Bundesgesetz nicht viel mit dem bayerischen Landtagswahlkampf zu tun hat, darf man wohl annehmen, dass diese Plakate von der Bundestagwahl übrig sind. Von solchen technischen Fragen abgesehen ist der Inhalt dieser Forderung aber durchaus interessant.

Klären wir zunächst einmal, was in dieser Norm überhaupt steht. § 90a BGB lautet:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

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Daniel Küblböck und das Verschollenheitsgesetz

cruise-3526985_1920Dass der Sänger Daniel Küblböck von Bord eines AIDA-Schiffes gesprungen oder jedenfalls gefallen ist, hat einige Tage lang die Nachrichten beherrscht. Die genauen Geschehnisse werden wohl nie ganz aufgeklärt werden.

Rein rechtlich muss man damit jedoch ganz nüchtern umgehen und die Frage, die sich nun stellt, ist: Lebt Daniel Küblböck noch oder ist er tot?

Tatsächlich beweisen kann man derzeit weder das eine noch das andere. Von Schrödingers Katze abgesehen gilt aber immer eines: Entweder man ist tot oder man lebt. Dazwischen gibt es nichts.

Solange aber nicht beweisbar ist, welche von beiden Möglichkeiten nun wirklich gegeben ist, muss sich das Recht mit Vermutungen behelfen. Die Vermutungsregeln hierfür stehen im sogenannten Verschollenheitsgesetz.
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