In Dresden hatte ein ZDF-Fernsehteam einen LKA-Beamten frontal gefilmt, nachdem dieser an einer Pegida-Demonstration teilgenommen hatte. Daraufhin schaltete sich die Polizei ein und kontrollierte die Journalisten.
Die Kritik am Vorgehen der Polizei wird auch mit dem Verweis auf die Pressefreiheit begründet. Dies verwundert. Denn die Pressefreiheit ist, wie jedes Grundrecht, nur ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat.
Das ZDF ist aber selbst als öffentlich-rechtlicher Sender ein Teil des Staates. Streng genommen könnte sich ein ZDF-Journalist also gar nicht auf die Pressefreiheit berufen.
Geregelt ist die Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 unter dem Gesamtkomplex der Meinungsfreiheit:
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