Das Jugendstrafrecht ist ein besonderes Strafrecht für jüngere Beschuldigte. Es sieht insbesondere spezielle Rechtsfolgen vor, die auf Jugendliche zugeschnitten sind.
Insoweit ergeben sich einige bedeutende Abweichungen vom allgemeinen Strafrecht, die in jeder Lage des Verfahrens beachtet werden müssen. Deswegen sollte man auch im Jugendstrafrecht darauf achten, sich durch einen Strafverteidiger vertreten zu lassen, der sich mit der Materie auskennt und über ausreichende Erfahrung verfügt.
Für das Rechtsportal anwalt.de beantworte ich häufige Fragen zu dieser Thematik.
630 Monate Fahrverbot – so lautete angeblich ein Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf. Die daneben verhängte Geldstrafe von 750 Euro fällt da schon kaum mehr ins Gewicht. Vorgeworfen wurde dem Angeschuldigten Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) nach einem kleinen Sachschaden beim Ausparken.