„So schwer kann Jura doch nicht sein. Ich hab da einen Fall und muss dann entscheiden ‚OK, du warst böse, du zahlst‘.“ Das ungefähr sagte meine Freundin (heute ist sie nicht mehr meine Freundin; wir haben eingesehen, dass wir nicht zusammenpassen, darum ist sie jetzt meine Frau), als ich ihr kurz aus meinen ersten Jura-Vorlesungen im Zivilrecht berichtete. Im Strafrecht geht es tatsächlich meistens um „die Bösen“; es ist klar, dass irgendeine Straftat stattgefunden hat oder es liegt zumindest sehr nahe. Anders im Zivilrecht. Fälle der Art „A schlägt B ohne jeden Grund die Brille vom Kopf, sodass diese zerbricht. Muss A den Schaden bezahlen?“ kommen im juristischen Studium kaum vor und sind auch in der Realität nicht besonders spannend. Ein normaler Anwalt wird seinem Klienten A raten, den Schaden zu bezahlen und damit möglichst kostengünstig und ohne teuren Prozess aus der Sache rauszukommen.
Die Zivilgerichte entscheiden daher auch normalerweise nicht über Gut und Böse. Interessant sind gerade die Fälle, in denen es niemanden gibt, den die Schuld trifft. Oder der Übeltäter ist nicht greifbar, nicht zurechnungsfähig oder nicht zahlungsfähig. Die Frage ist dann, wie die greifbaren, zurechnungsfähigen und zahlungsfähigen Beteiligten miteinander auskommen.
Und so gibt es gerade im Studium die aberwitzigsten Fälle, die ironischerweise oft genug echten Urteilen und damit auch echten Begebenheiten entspringen. Da verkauft der V ein Auto an den K. Als K das Auto, das in der Garage des V steht, abholen will, trifft er niemanden an, weil V kürzlich vom Dobermann des Hundehalters H zerfleischt wurde, den der 9-jährige Sohn der Nachbarin N versehentlich aus seinem Zwinger gelassen hat. Zwischenzeitlich brennt die Garage des V ab, wodurch das Auto restlos zerstört wird und K, der das Auto schon weiter an den X verkauft hat, ziemlich in der Bredouille sitzt. X fragt sich nun, was er machen soll, da er doch zum Kauf des Autos extra einen sündteuren Überbrückungskredit bei der Bank B aufgenommen hat. Und jetzt sind Sie dran: Wer ist der Böse?
Es sind genau diese Fälle voller Unsicherheiten und Zufälle, die die gerichtliche Praxis ausmachen. Wer nun meint, es müsse doch irgendwo ein Gesetz geben, das derartige Fälle regelt, der wird auch nach dem Studium jedes einzelnen der über 2000 Paragraphen des BGB enttäuscht bleiben. Das Leben ist zu vielfältig, um von Juristen in seiner Vollständigkeit erfasst zu werden. Es wird immer einen Fall geben, der nirgends geregelt ist und der nur durch Zuhilfenahme von subjektiven Gerechtigkeitserwägungen gelöst werden kann. Vor Gericht ist man eben doch manchmal in Gottes Hand. Aber wir können ja immer noch nach Karlsruhe gehen…