Die Frage, ob ein Eigentümer sein Grundstück in einer bestimmten Weise bebauen darf, richtet sich nach vielerlei Vorschriften. Aber all diese Vorschriften und ihre Kenntnis nützt nichts, wenn man die Einstiegsnormen nicht kennt, die oftmals schon das Prüfungsprogramm vorgeben.
Die erste große Weichenstellung ergibt sich danach, ob ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt. Ein Bebauungsplan ist gemäß § 30 Abs. 1 BauGB nur dann qualifiziert, wenn er „mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält“. (Ein Spezialfall des qualifizierten Bebauungsplans ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 2 BauGB, der von vornherein nur ein bestimmtes Bauprojekt vorsieht und bei dem sich dementsprechend normale Baurechtsfragen eher nicht stellen.) „Baurechtliche Fallgruppen“ weiterlesen