11. Aufrechnung
Zweck: Hat der Beklagte seinerseits noch eine Forderung gegen den Kläger, kann er diese gegen die Klage einwenden.
Voraussetzungen: „ZPO-Wegweiser (IV): Aufrechnung und Widerklage“ weiterlesen
Rechtliche Zusammenhänge allgemeinverständlich erklärt – Meinungen, Urteile und Hintergründe für Juristen, Laien und Interessierte.
11. Aufrechnung
Zweck: Hat der Beklagte seinerseits noch eine Forderung gegen den Kläger, kann er diese gegen die Klage einwenden.
Voraussetzungen: „ZPO-Wegweiser (IV): Aufrechnung und Widerklage“ weiterlesen