Wenn jemand Opfer einer Straftat zu sein glaubt, wird er regelmäßig Anzeige erstatten. Dies führt dazu, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt und, wenn sich der Verdacht erhärtet, Anklage erhebt. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt, es kommt also zu keiner gerichtlichen Verhandlung und Ahndung. Letztere Vorgehensweise (zusammen mit Mischformen wie etwa der Einstellung gegen eine Auflage, § 153a StPO) ist dabei die häufigste Art, ein Verfahren zu beenden. „Eine Beschwerde, die keine ist“ weiterlesen