Der Winter ist untrüglich da. Damit einher geht auch die lästige Pflicht des Schneeräumens. Aber wer ist dafür überhaupt zuständig? Und welche rechtlichen Fallen gibt?
Einen kurzen Überblick geben die folgenden Fragen und Antworten.
Wer ist für das Schneeräumen verantwortlich?
Grundsätzlich ist das Schneeräumen Sache der Gemeinden. Dies sagt bspw. Art. 51 Abs. 1 Satz 1 des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.
Allerdings erlaubt es Abs. 5, diese Pflicht auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zu übertragen. Die Gemeinden können dazu eine Rechtsverordnung erlassen, die diese Pflicht dann näher definiert. „Häufige Fragen zum Schneeräumen“ weiterlesen