Prüfungsanfechtung: Frist-Falle in der JAPO Bayern

empty-314554_1280Die juristische Prüfungsordnung für Bayern sieht ein Nachprüfungsverfahren parallel zur gerichtlichen Klage vor. Der Ausgang dieses Verfahrens darf aber nicht abgewartet werden, da ansonsten die Klage verfristet wäre. Hierin liegt eine gewisse Falle, in die Prüfungsteilnehmer keinesfalls tappen sollten.

Die bayerische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) regelt den Rahmen des juristischen Studiums, vor allem aber die beiden Staatsexamina (Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung). Ob man einen juristischen Abschluss bekommt, hängt also ganz wesentlich von den Vorschriften der JAPO ab. Die JAPO selbst ist übrigens eine Verordnung, an deren Entstehen zahlreiche bayerische Staatsministerien beteiligt waren.

Prüfungsanfechtung gemäß § 14 JAPO

Nach einem gar nicht oder nicht zur eigenen Zufriedenheit bestandenen Prüfungsversuch stellt sich natürlich auch die Frage, wie man gegen das Ergebnis vorgehen und eventuell eine bessere Bewertung erreichen kann. § 14 der JAPO regelt das Nachprüfverfahren im allgemeinen Teil, also gleichermaßen für das erste wie für das zweite Examen: „Prüfungsanfechtung: Frist-Falle in der JAPO Bayern“ weiterlesen

Buchvorstellung: Jura-Klausuren richtig schreiben

Bücher über die richtige Klausurtechnik in juristischen Prüfungen gibt es viele. Leider kranken die meisten daran, dass sie eine weitschweifige Theorie zur Wissenschaft hinter dem Klausurschreiben an sich ausarbeiten, die der Student in der Klausursituation ohnehin nicht abrufen und anwenden kann.

Tipps vom Korrektor

Das neue Werk Jura-Klausuren richtig schreiben“ von Joachim Kern, das jetzt im renommierten Fachverlag Vepowar erschienen ist, stellt die Klausurschreibkunst vom Kopf auf die Füße. Statt langatmiger Diskussion auf der Meta-Ebene hilft dieses Buch den Studenten, ganz einfach das zu schreiben, was der Korrektor hören will. Als roter Faden zieht sich die Frage durch das Buch, was verlangt wird und wofür der Prüfer die Noten vergibt. „Buchvorstellung: Jura-Klausuren richtig schreiben“ weiterlesen

VG Stuttgart, Urteil vom 18.9.2013, 12 K 4134/12

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Berufung wird zugelassen.

Tatbestand

Die am … 1985 geborene Klägerin begehrt die Wiederholung des schriftlichen Teils der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung. „VG Stuttgart, Urteil vom 18.9.2013, 12 K 4134/12“ weiterlesen

Erstes Staatsexamen auf Raten

In Baden-Württemberg ist es anscheinend möglich, das erste juristische Staatsexamen „in Raten“ zu machen. Konkret werden die drei zivilrechtlichen Klausuren „abgeschichtet“, also separat von den beiden öffentlich-rechtlichen und der strafrechtlichen Klausur geschrieben. Dies ist allerdings nur im Rahmen des sogenannten „Mannheimer Modells“ möglich, wo zum Jura-Studium noch ein Bachelor-Studiengang in Wirtschaftswissenschaften hinzukommt. „Erstes Staatsexamen auf Raten“ weiterlesen