Vereinsvorstände sind manchmal amtsmüde. Ein Rücktritt ist selbstverständlich möglich – er kann danach aber nicht mehr zurückgezogen werden. Mehr dazu auf Vereinsrecht-FAQ.
Einige Strafverteidiger haben sich für die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesprochen. Jura medial hat einige Hintergründe dazu erläutert. „Die Top Ten für den März 2017“ weiterlesen