Die Top Ten für den März 2017

Falls noch jemand Zweifel hatte, wo er hier ist...
Falls noch jemand Zweifel hatte, wo er hier ist…
Ich freue mich über jedes Anliegen, mit dem Sie als Mandant zu mir kommen. Aber ich darf es theoretisch auch ablehnen, wie ich auf Anwaltsrecht-FAQ näher ausführe.

Vereinsvorstände sind manchmal amtsmüde. Ein Rücktritt ist selbstverständlich möglicher kann danach aber nicht mehr zurückgezogen werden. Mehr dazu auf Vereinsrecht-FAQ.

Einige Strafverteidiger haben sich für die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesprochen. Jura medial hat einige Hintergründe dazu erläutert. „Die Top Ten für den März 2017“ weiterlesen