Grundzüge des Polizeirechts

Tiefgehendere Informationen zum bayerischen Polizeirecht finden Sie auf http://bayerisches-polizeirecht.de.

Das Polizeirecht regelt die Frage, wann und wie die Polizei handeln darf. Das wesentliche Gesetz hierfür ist das Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz, PAG). Einige wenige relevante Regelungen finden sich auch noch im Gesetz über die Organisation der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiorganisatioonsgesetz, POG).

Polizei im Sinne des Polizeirechts ist grundsätzlich die gesamte Vollzugspolizei, also das, was man auch gemeinhin als Polizei versteht (Art. 1 PAG). Dies bezeichnet man als eingeschränkt-institutionellen Polizeibegriff.

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Das System des deutschen Staatshaftungsrechts

law-1063249_1920Das Staatshaftungsrecht ist noch immer größtenteils nicht gesetzlich geregelt. Aus ungeschriebenen Rechtsquellen gibt es zahlreiche Anspruchsgrundlagen für verschiedenste Fälle, die jedoch teilweise sehr diffizile Voraussetzungen haben. Hinzu kommen zahlreiche Duldungspflichten sowie Einschränkungen von Ersatzansprüchen sogar bei rechtswidrigen Verletzungen. Dadurch ist der Schutz des Bürgers gegen Schäden durch staatliches Handeln in vielerlei Hinsicht unzureichend.

Das Staatshaftungsrecht beschäftigt sich mit der Frage, ob, wann und in welcher Höhe der Staat für Schäden, die einer seiner Bediensteten einem Bürger zugefügt hat, haften muss. Ein wichtiger Grundsatz ist insoweit, dass der Staat selbst haftet und nicht etwa der Beamte, der einen Schaden verursacht hat – dies stellt sicher, dass der geschädigte Bürger einen solventen Schuldner bekommt und seinen Anspruch auch tatsächlich durchsetzen kann.

Das deutsche Staatshaftungsrecht ist eine ziemlich unübersichtliche, ungeordnete und komplizierte Materie. Es beruht größtenteils auf Richter- und Gewohnheitsrecht, das bis auf das Preußische Allgemeine Landrecht des 18. Jahrhunderts zurückgeht. Ein erster Versuch der Kodifikation in Form des Staatshaftungsgesetzes scheiterte an der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes und war nur knapp zehn Monate lang im Jahr 1982 in Kraft. Seit dem gilt wieder die vorherige Rechtslage. „Das System des deutschen Staatshaftungsrechts“ weiterlesen