Die nordrhein-westfälische Facebook-Polizei

Der nordrhein-westfälische CDU-Landtagsabgeordnete Robert Stein will angeblich eine Spezialeinheit für die Bekämpfung von Internetstraftaten einrichten lassen. Eine kleine Dienststelle, bei der Know How über Vergehen in sozialen Netzwerken gebündelt werden soll. Kurz: Eine Facebook-Polizei.

Wie würde sich das nun auswirken? Ein solcher Facebook-Polizist könnte mühelos 5000 Straftaten pro Jahr entdecken. Das mag sich viel anhören, aber das sind gerade einmal 25 Straftaten pro Arbeitstag. Und wenn man acht Stunden durch Facebook surft, findet man problemlos 25 Beleidigungen, Urheberrechtsverstöße oder Bedrohungen. Da muss man sich nur einmal die Kommentare unter Zeitungsartikeln, Sportdiskussionen oder die neuesten „Prominenten-News“ anschauen. Auf ihren Seiten selbst kommen die Anbieter häufig mit dem Aussortieren kaum hinterher; was nach dem Teilen in irgendwelche Gruppen passiert, können sie eh nicht mehr beeinflussen. „Die nordrhein-westfälische Facebook-Polizei“ weiterlesen

Thomas Fischer über Beleidigungsklagen

Thomas Fischer ist und bleibt einer der bedeutendsten Strafrechtler der Bundesrepublik. Sowohl in seinen Zeitungskolumnen als auch in seinem StGB-Kommentar finden sich laufend brillante Analysen über das Recht. Dabei geht es keinesfalls nur um Paragraphen und Auslegungen, sondern häufig auch um die Verortung des Rechts im realen Leben. So schreibt der BGH-Richter bspw. in seinem Kommentar (vor § 185, Rdnr. 6) zur Bedeutung der Beleidigungsdelikte:

In der öffentlichen Meinung (und medialen Darstellung) gelten Strafanzeigen, Widerrufs- und Schadensersatzklagen wegen Beleidigung geradezu als Kennzeichen von Kleinkariertheit, mangelnder Souveränität und lächerlicher „Prozesshanselei“.

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Die Richterin auf der schiefen Bahn

Auch sehr drastische Kritik an einer Richterin kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Nachdem zunächst ein Amtsgericht, dann ein Landgericht, dann ein Oberlandesgericht, dann nochmal ein Landgericht und zum Schluss wiederum ein Oberlandesgericht in der Sache entschieden hatten, landete die Sache in (sozusagen, aber rechtstechnisch nicht ganz korrekt) sechster Instanz beim Bundesverfassungsgericht. Dieses hob den Schuldspruch auf verwies das Verfahren wieder an das Landgericht zurück.

Mehr dazu bei rechtsindex.de: Beleidigung einer Richterin oder doch Meinungsfreiheit?