Das Zwischenverfahren dient dazu, dass das Gericht Anklagen aussortieren kann, die offentlich schlecht begründet sind, also unzureichende Beweise präsentieren oder eine Sachlage schildern, die keinen Straftatbestand erfüllt. Das kommt allerdings sehr selten vor. Die Staatsanwaltschaft ist erfahren genug, um zu wissen, wie eine rechtlich einwandfreie Anklage verfasst sein muss. „Verteidigungslinien im Strafverfahren: Zwischenverfahren“ weiterlesen
Tag: Gericht
Verteidigungslinien im Strafverfahren: Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren prüft die Staatsanwaltschaft, meist unter weitgehender Mitwirkung der Polizei, den Tatvorwurf. Es werden der Beschuldigte, der Geschädigte sowie Zeugen vernommen. Beweise werden gesichert und zu den Akten genommen. In diesem Verfahrensabschnitt entsteht das Bild der angezeigten Handlung, das das gesamte spätere Verfahren prägen wird. Allein schon deswegen ist es wichtig, dass der Beschuldigte und sein Verteidiger frühzeitig durch Schiftsätze und Erklärungen ihre Sicht der Dinge darlegen, damit diese nicht ganz untergeht. „Verteidigungslinien im Strafverfahren: Ermittlungsverfahren“ weiterlesen
Verteidigungslinien im Strafverfahren
Im Strafverfahren stellt sich für den Beschuldigten häufig die Frage, wann man besonders aktiv sein muss, um ein für sich günstiges Ergebnis, am besten natürlich einen Freispruch, zu erreichen.
Dabei herrscht nicht selten die Vorstellung vor, von der Staatsanwaltschaft können man grundsätzlich nichts erwarten, da diese der Gegner jedes Beschuldigten sei und in diesem grundsätzlich nur einen üblen Verbrecher sehe. Im Gericht hingegen sitze ein gütiger und völlig neutraler Richter, der es immer schafft, die Wahrheit ans Licht zu bringen. „Verteidigungslinien im Strafverfahren“ weiterlesen
630 Monate Fahrverbot
630 Monate Fahrverbot – so lautete angeblich ein Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf. Die daneben verhängte Geldstrafe von 750 Euro fällt da schon kaum mehr ins Gewicht. Vorgeworfen wurde dem Angeschuldigten Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) nach einem kleinen Sachschaden beim Ausparken.
Ein kleinerer Fehler hat sich in die Berichterstattung eingeschlichen, es war nämlich kein Fahrverbot, sondern die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Dies ist noch schlimmer, denn damit bekommt der Autofahrer nicht automatisch nach Ablauf der 630 Monate (52,5 Jahre) seinen Führerschein zurück, sondern muss ihn neu beantragen. Aber 630 Monate bleiben 630 Monate und die Natur des Führerscheinverlusts hätte für den Betroffenen wohl wenig Unterschied gemacht. „630 Monate Fahrverbot“ weiterlesen