Das Bundesjustizministerium hat vor einiger Zeit einen Referentenentwurf zu einer StPO-Reform veröffentlicht, der einige Änderungen des Strafprozessrechts zum Ziel hat. Das Gesetz soll den salbungsvollen Titel „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ tragen. Es wird einige traditionelle Grundsätze im deutschen Strafprozess verändern, darum läuft derzeit eine intensive Debatte zwischen verschiedenen juristischen Organisationen, die alle ihre Ansichten dazu einbringen wollen.
Ziele der Reform sind:
- Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens
- klarere Formulierung der Behördenbefugnisse
- Stärkung der Beschuldigtenrechte
- Verbesserung der Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten
- Verbesserung der Transparenz und der Dokumentation der Verfahrensschritte im Strafprozess
Bemerkenswert sind vor allem folgende Neuerungen: „„Effektiver und praxistauglicher“ – Die geplante StPO-Reform“ weiterlesen