Eine rechtlich genau fixierte Fortbildungspflicht für Anwälte wird es vorerst nicht geben. Das ändert aber nichts daran, dass ein Rechtsanwalt sich schon berufsrechtlich weiterbilden muss. Und dem kommt eigentlich jeder nach, auf unterschiedlichste Weise.
Der Anwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden. Das ist bei einem Rechtsgebiet wie dem unsrigen, das beinahe täglich Neuerungen in Gesetz und Rechtsprechung unterworfen ist, geradezu unabdingbar.
40 Stunden Fortbildung pro Jahr?
Rein vorsorglich steht das auch noch in § 47 Abs. 6 der Bundesrechtsanwaltsordnung. Diese Vorschrift besagt aber nur, dass sich der Anwalt fortbilden muss, und nicht, wie und in welchem Umfang. Eine quantitative Festlegung gibt es nur für Fachanwälte, die sich gemäß § 15 Abs. 3 der Fachanwaltsordnung jedes Jahr 15 Stunden lang in ihrem jeweiligen Gebiet fortbilden müssen. „Die Fortbildungspflicht des Rechtsanwalts“ weiterlesen