 Vor einiger Zeit ging es hier um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot. Darin wurde zwar die Verfassungsfeindlichkeit der NPD festgestellt, von einem Verbot aber mangels Relevanz abgesehen. Im Zusammenhang damit wurde die Frage aufgeworfen, ob damit die traditionelle Gleichbehandlung aller nicht verbotenen politischen Parteien ein Ende hat.
Vor einiger Zeit ging es hier um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot. Darin wurde zwar die Verfassungsfeindlichkeit der NPD festgestellt, von einem Verbot aber mangels Relevanz abgesehen. Im Zusammenhang damit wurde die Frage aufgeworfen, ob damit die traditionelle Gleichbehandlung aller nicht verbotenen politischen Parteien ein Ende hat.
Als eine der ersten Gemeinden hat das hessische Büdingen die Probe auf’s Exempel gemacht und den vier dortigen NPD-Stadträten die Fraktionszuwendungen gestrichen, die bislang alle Gruppierungen erhalten hatten. Dagegen hatten diese naheliegenderweise geklagt.
Entschädigungssatzung darf nicht diskriminieren
Der hessische Verwaltungsgerichtshof, der bei Normenkontrollsachen in erster Instanz entscheidet, hat die Entschädigungssatzung nun für rechtswidrig erklärt. „Büdingen: Vorerst keine Auswirkung des NPD-Urteils“ weiterlesen
 Das heutige Bundesverfassungsgerichtsurteil zum NPD-Verbot könnte neue Probleme in sogenannten „Stadthallenfällen“ schaffen. Dass eine Partei vom zuständigen Gericht für „an sich verfassungswidrig“ erklärt, aber nicht verboten wurde, ist eine neue Konstellation im öffentlichen Recht. Künftige Generationen von Studenten un Examenskandidaten werden damit sicherlich bald konfrontiert werden.
Das heutige Bundesverfassungsgerichtsurteil zum NPD-Verbot könnte neue Probleme in sogenannten „Stadthallenfällen“ schaffen. Dass eine Partei vom zuständigen Gericht für „an sich verfassungswidrig“ erklärt, aber nicht verboten wurde, ist eine neue Konstellation im öffentlichen Recht. Künftige Generationen von Studenten un Examenskandidaten werden damit sicherlich bald konfrontiert werden.