Im letzten Beitrag haben wir dargestellt, wie aus dem bisherigen staatslastigen Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben, in dem konkrete nachbarliche Interessen allenfalls ein Nebenaspekt sind, ein Rechtsverhältnis werden könnte, in dem mündige Bürger ihre Rechte selbstständig wahren können. Damit würden die Eigentumsrechte der Betroffenen zielgenauer und effektiver gegeneinander abgewogen und wären weniger behördlicher Willkür ausgesetzt.
Heute wollen wir uns ansehen, wie ein derartiges Vorhaben gesetzlich geregelt werden könnte. Dabei müssen wir uns den bisherigen Unterschied zwischen Landesbauordnung und Bundesbaugesetzbuch einfach wegdenken – warum das Grundgesetz dem Bund in dieser zutiefst lokalen Sache überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz zubilligt, ist ohnehin nicht verständlich. „Das Baurecht privatisieren! (II)“ weiterlesen
In den letzten Jahrzehnten hat der Staat Vieles, was dereinst seine Kernaufgaben waren, privatisiert. Seien es nun Flughäfen, die Bundespost, die Bahn oder sogar die Bundesdruckerei, privatrechtliche Strukturen scheinen den alten Beamtenapparaten überlegen zu sein. Der Staat schätzt nun einmal die Flexibilität, die er auf diese Weise gewinnt. Im unmittelbar hoheitlichen Bereich erscheint dagegen eine Privatisierung undenkbar: Einen selbstständigen Richter wird es wohl ebensowenig geben wie eine Söldner-Bundeswehr oder eine outgesourcte Polizei.