In den letzten Jahrzehnten hat der Staat Vieles, was dereinst seine Kernaufgaben waren, privatisiert. Seien es nun Flughäfen, die Bundespost, die Bahn oder sogar die Bundesdruckerei, privatrechtliche Strukturen scheinen den alten Beamtenapparaten überlegen zu sein. Der Staat schätzt nun einmal die Flexibilität, die er auf diese Weise gewinnt. Im unmittelbar hoheitlichen Bereich erscheint dagegen eine Privatisierung undenkbar: Einen selbstständigen Richter wird es wohl ebensowenig geben wie eine Söldner-Bundeswehr oder eine outgesourcte Polizei.
Eine andere Kaste von Staatsdienern wollte man aber vor einiger Zeit sehr wohl privatisieren: Die Gerichtsvollzieher. Das überrascht durchaus, denn Gerichtsvollzieher üben Hoheitsgewalt im engsten Sinne aus. Sie sind der verlängerte Arm der Gerichte und greifen ganz tiefgehend in Grundrechte ein, indem sie in Wohnungen eindringen, Eigentum pfänden und Schuldner zur Offenbarung ihrer gesamten Vermögensverhältnisse zwingen. „Die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens“ weiterlesen