Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbst Träger von Rechten und Pflichten im juristischen Bereich zu sein. Jeder Mensch („natürliche Person“) ist selbstverständlich rechtsfähig. Ebenso besitzen juristische Personen wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH Rechtsfähigkeit – denn das ist ja gerade der Witz an diesen Rechtsformen, dass damit die Gesellschaft selbst im Rechtsverkehr handeln kann.
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurde das aber mehr als ein Jahrhundert lang anders gesehen. Die GbR wurde nicht als richtige Gesellschaft gesehen, sondern eher als ein gemeinsamer Name, unter dem die Beteiligten auftreten, aber doch Individuen bleiben. Stellt also beispielsweise die X-GbR, der die Gesellschaft A, B und C angehören, eine Rechnung an einen Kunden, so ist es im Grunde nicht die X-GbR selbst, die das Geld erhält, sondern es sind A, B und C, die das gemeinsam erhalten (und dann gegebenenfalls untereinander verteilen müssen, was aber dem Kunden egal sein kann). „Die Rechtsfähigkeit der GbR“ weiterlesen