Was wurden nicht alles für Witze gemacht über das Augsburger Hallenbad-Sex-Urteil. Dass man für Geschlechtsverkehr in der „Erlebnisgrotte“ (!) verurteilt wird, lädt geradezu zu Wortspielen über Liebesspiele ein.
Das Landgericht hat in der Berufungsinstanz das Urteil des Amtsgerichts bestätigt, es ist nun (zumindest für die Angeklagten) rechtskräftig, da im Jugendstrafrecht gemäß § 55 Abs. 2 JGG jede Seite nur ein Rechtsmittel einlegen kann und dem Berufungsführer daher die Revision verwehrt ist. „Sex in der Erlebnisgrotte: Die Strafbarkeit von „Das gehört sich aber nicht!““ weiterlesen
Manche Briefe sind unangenehm. Von daher wäre es doch schön, wenn man diese Briefe einfach nicht bekommen würde. Wäre es da nicht ideal, wenn man dem Postboten einfach das Einwerfen der Post untersagen könnte?