In dieser Serie werden jeweils Begriffe aus der Welt der Rechtswissenschaft kurz erklärt – und zwar in jeder Folge zu (fast) jedem Buchstaben des Alphabets einer.
Tag: Kommanditgesellschaft
Die Rechtsnachfolge in Unternehmensanteile
Die Frage, wie es nach dem Tod eines Gesellschafters mit dem Unternehmen weitergeht, ist meistens ziemlich heikel. Man muss vernünftigerweise – allen Unwägbarkeiten zum Trotz – vorsorgen und Entscheidungen treffen, wem die erheblichen Vermögenswerte, die eine solche Gesellschaft verkörpert, zustehen sollen. Die gesetzlichen Regelungen sind hierfür meist nicht ausreichend und führen häufig zu Konstellationen, die dem weiteren Bestand des Unternehmens schaden würden. Daher ist eine sorgfältige Vorausplanung und die Verankerung sinnvoller Regelungen im Gesellschaftsvertrag zwingend.
A. Kapitalgesellschaften und Kommanditanteil: Keine Probleme
Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die verschiedenen Aktiengesellschaft, also die „normale“ AG, die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, S.E.), sind vom Tod einzelner Anteilsinhaber völlig unabhängig. „Die Rechtsnachfolge in Unternehmensanteile“ weiterlesen
Welche juristischen Personen gibt es?
- Vereine
- Stiftungen
- Genossenschaften
- Kapitalgesellschaften
- Aktiengesellschaften (AG)
Sonderform Europäische Gesellschaft (SE) - Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sonderform Unternehmergesellschaft (UG) - Körperschaften des öffentlichen Rechts