Strafanzeige und Strafantrag – die vierte Folge des Abamatus-Podcasts

In der neuesten Folge des Abamatus-Podcasts geht es um das Wortpaar Strafanzeige und Strafantrag. In knapp 20 Minuten werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser beiden Begriffe erklärt.

OEZ-Amoklauf: Beleidigungs-Anzeige wegen Wortgefechts mit dem Attentäter

Der Dialog zwischen dem Münchner Attentäter und einem Anwohner erlangte eine traurige Bekanntheit. Ein Handyvideo zeigt den Dialog zwischen einem Mieter der Wohnungen am Olympiaeinkaufszentrum (OEZ) und dem Täter, der gerade auf dem verlassenen Parkdeck des OEZ stand. Dort fielen zahlreiche Beschimpfungen und Kraftausdrücke, die in den hektischen Berichten nicht immer korrekt den Beteiligten zugeordnet wurden, aber einen gewissen Einblick in das Seelenleben des OEZ-Mörders geben.

Später wurde der Anwohner für sein Handeln gelobt – die rüde, unerwartete Ansprache habe den Attentäter aus dem Konzept gebracht, die Tatbegehung verlangsamt und so den Menschen in der Umgebung vielleicht einige Minuten gebracht, durch die möglicherweise Leben gerettet wurden. Nun ist dieser Bürger jedoch angeblich wegen Beleidigung angezeigt worden. Hier stellen sich jetzt gewisse berechtigte Fragen. „OEZ-Amoklauf: Beleidigungs-Anzeige wegen Wortgefechts mit dem Attentäter“ weiterlesen

Die Prüfung von Verfahrenshindernissen in der strafrechtlichen Revision

Am Anfang jeder zulässigen Revision prüft das Revisionsgericht, ob die Verfahrensvoraussetzungen für den Strafprozess der Vorinstanz (erste Instanz beim Landgericht oder erste Instanz beim Amtsgericht und Berufungsinstanz beim Landgericht) vorlagen. Dies geschieht auch ohne expliziten Antrag des Beschwerdeführers, wobei es dem Anwalt natürlich unbenommen bleibt, hierzu Ausführungen zu machen, damit das Gericht nichts übersieht.

Es gibt im Wesentlichen folgende Verfahrensvoraussetzungen bzw. -hindernisse: „Die Prüfung von Verfahrenshindernissen in der strafrechtlichen Revision“ weiterlesen

Die Zurücknahme eines Strafantrags

Zuletzt haben wir erklärt, dass eine Strafanzeige nicht zurückgenommen werden kann. Daneben gibt es aber auch den so ähnlich klingenden Strafantrag. Strafanzeige und -antrag werden häufig verwechselt oder von vornherein nicht unterschieden. Teilweise wird auch – sprachlich durchaus nachvollziehbar – geglaubt, eine Anzeige sei nur ein unverbindlicher Hinweis, während ein Antrag etwas ist, auf dessen Erledigung man ein Recht hat, wie etwa auf einen Bauantrag.

Tatsächlich ist ein Strafantrag nur relativ selten notwendig. Nämlich dann, wenn eine Straftat begangen wurde, die praktisch ausschließlich in Rechte des Geschädigten eingreift und die Rechtsordnung insgesamt nicht beschädigt. Dann muss dieser Geschädigte einen Antrag stellen, dass die Staatsanwaltschaft auch tatsächlich eingreift. Hat er kein Interesse daran, dann interessieren sich auch die Strafverfolgungsbehörden nicht dafür und die Tat bleibt strafrechtlich ungesühnt. „Die Zurücknahme eines Strafantrags“ weiterlesen