Die Endgültigkeit verschiedener Strafverfahrensbeendigungen

Ist eine staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Entscheidung über ein Strafverfahren ergangen, stellt sich für den Betroffenen die Frage, ob diese endgültig ist und unter welchen Voraussetzungen sie ggf. wiederaufgenommen werden kann. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick hierüber:

Vorschrift Verfahren durch Strafklageverbrauch Wiederaufnahmevoraussetzungen
153 I Einstellung wg. geringer Schuld StA keine
153 II Einstellung wg. geringer Schuld Gericht nur für Vergehen (153a I 5 analog) keine
153a I Einstellung wg. geringer Schuld, Auflagenerfüllung StA nur für Vergehen (153a I 5) keine (153a II analog)
153a II Einstellung wg. geringer Schuld, Auflagenerfüllung Gericht nur für Vergehen (153a II 3, I 5) keine, auch zuerst übersehener Verbrechensvorwurf reicht (M-G, 153a, Rndr. 54)
170 II Einstellung mangels Anklageanlass StA keine, jeder „Anlass“ reicht (M-G, § 170, Rdnr. 9)
204 I Ablehnung der Verfahrenseröffnung Gericht neue Tatsachen/Beweise (211)
407 Verurteilung durch Strafbefehl Gericht nur für Vergehen (373a I) neue Tatsachen/Beweise (373a I)
260 Verurteilung durch Urteil Gericht gesamte prozessuale Tat 362

Verteidigungslinien im Strafverfahren: Zwischenverfahren

Das Zwischenverfahren dient dazu, dass das Gericht Anklagen aussortieren kann, die offentlich schlecht begründet sind, also unzureichende Beweise präsentieren oder eine Sachlage schildern, die keinen Straftatbestand erfüllt. Das kommt allerdings sehr selten vor. Die Staatsanwaltschaft ist erfahren genug, um zu wissen, wie eine rechtlich einwandfreie Anklage verfasst sein muss. „Verteidigungslinien im Strafverfahren: Zwischenverfahren“ weiterlesen

Ecclestone-Verfahren: Einstellung gegen 100 Mio. Dollar

Das Verfahren gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone vor dem Münchner Landgericht soll angeblich gegen Zahlung einer Geldauflage gemäß § 153a StPO eingestellt werden. Das ist gängige Praxis vor deutschen Gerichten und wird täglich wohl hunderte Male so vollzogen.

Bemerkenswert und gar nicht alltäglich ist kolportierte die Höhe der Auflage: 100 Millionen US-Dollar, ca. 75 Mio. Euro. „Ecclestone-Verfahren: Einstellung gegen 100 Mio. Dollar“ weiterlesen