Das Landgericht Tübingen hat bereits mehrfach die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen in Frage gestellt. Nun hat es nicht mehr nur den Vollstreckungsbehörden einen Strich durch die Rechnung gemacht, sondern geht die Beiträge als solche an. Da es einen Verstoß gegen Europarecht – insbesondere gegen das Beihilfe- und das Diskriminierungsverbot – für möglich halt, soll nun der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden.
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LG Tübingen, Beschluss vom 03.08.2017, 5 T 121/17, 20/17, 141/17, 122/17, 280/16, 246/17
Das heutige Bundesverfassungsgerichtsurteil zum NPD-Verbot könnte neue Probleme in sogenannten „Stadthallenfällen“ schaffen. Dass eine Partei vom zuständigen Gericht für „an sich verfassungswidrig“ erklärt, aber nicht verboten wurde, ist eine neue Konstellation im öffentlichen Recht. Künftige Generationen von Studenten un Examenskandidaten werden damit sicherlich bald konfrontiert werden.