Das Landgericht Tübingen hat bereits mehrfach die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen in Frage gestellt. Nun hat es nicht mehr nur den Vollstreckungsbehörden einen Strich durch die Rechnung gemacht, sondern geht die Beiträge als solche an. Da es einen Verstoß gegen Europarecht – insbesondere gegen das Beihilfe- und das Diskriminierungsverbot – für möglich halt, soll nun der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden.
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LG Tübingen, Beschluss vom 03.08.2017, 5 T 121/17, 20/17, 141/17, 122/17, 280/16, 246/17