Die Rechtsnachfolge in Unternehmensanteile

Die Frage, wie es nach dem Tod eines Gesellschafters mit dem Unternehmen weitergeht, ist meistens ziemlich heikel. Man muss vernünftigerweise – allen Unwägbarkeiten zum Trotz – vorsorgen und Entscheidungen treffen, wem die erheblichen Vermögenswerte, die eine solche Gesellschaft verkörpert, zustehen sollen. Die gesetzlichen Regelungen sind hierfür meist nicht ausreichend und führen häufig zu Konstellationen, die dem weiteren Bestand des Unternehmens schaden würden. Daher ist eine sorgfältige Vorausplanung und die Verankerung sinnvoller Regelungen im Gesellschaftsvertrag zwingend.

A. Kapitalgesellschaften und Kommanditanteil: Keine Probleme

Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die verschiedenen Aktiengesellschaft, also die „normale“ AG, die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, S.E.), sind vom Tod einzelner Anteilsinhaber völlig unabhängig. „Die Rechtsnachfolge in Unternehmensanteile“ weiterlesen

Das System des deutschen Staatshaftungsrechts

law-1063249_1920Das Staatshaftungsrecht ist noch immer größtenteils nicht gesetzlich geregelt. Aus ungeschriebenen Rechtsquellen gibt es zahlreiche Anspruchsgrundlagen für verschiedenste Fälle, die jedoch teilweise sehr diffizile Voraussetzungen haben. Hinzu kommen zahlreiche Duldungspflichten sowie Einschränkungen von Ersatzansprüchen sogar bei rechtswidrigen Verletzungen. Dadurch ist der Schutz des Bürgers gegen Schäden durch staatliches Handeln in vielerlei Hinsicht unzureichend.

Das Staatshaftungsrecht beschäftigt sich mit der Frage, ob, wann und in welcher Höhe der Staat für Schäden, die einer seiner Bediensteten einem Bürger zugefügt hat, haften muss. Ein wichtiger Grundsatz ist insoweit, dass der Staat selbst haftet und nicht etwa der Beamte, der einen Schaden verursacht hat – dies stellt sicher, dass der geschädigte Bürger einen solventen Schuldner bekommt und seinen Anspruch auch tatsächlich durchsetzen kann.

Das deutsche Staatshaftungsrecht ist eine ziemlich unübersichtliche, ungeordnete und komplizierte Materie. Es beruht größtenteils auf Richter- und Gewohnheitsrecht, das bis auf das Preußische Allgemeine Landrecht des 18. Jahrhunderts zurückgeht. Ein erster Versuch der Kodifikation in Form des Staatshaftungsgesetzes scheiterte an der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes und war nur knapp zehn Monate lang im Jahr 1982 in Kraft. Seit dem gilt wieder die vorherige Rechtslage. „Das System des deutschen Staatshaftungsrechts“ weiterlesen

Selbstjustiz im Gerichtssaal – der Fall Marianne Bachmeier

Klaus Grabowski hatte im Jahr Mai 1980 die 7-jährige Anna Bachmeier ermordet und zuvor möglicherweise sexuell missbraucht. Im Strafprozess gegen Grabowski erschoss die Mutter des Mordopfers den Täter mit acht Schüssen in den Rücken. Nun war sie es, die angeklagt wurde.

Zunächst erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen heimtückischen Mordes, da Grabowski im Gerichtssaal arglos gewesen sein, also keinen Angriff erwartet hatte. Die Strafe für Mord ist zwingend lebenslänglich – mildernde Umstände sind irrelevant, auch kann das Gericht keinen minder schweren Fall mit geringerem Strafmaß feststellen.

Das Schwurgericht beim Landgericht Lübeck verurteilte sie schließlich nur wegen Totschlags und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags hat das Gericht einen gewissen Spielraum bei der Strafzumessung und kann damit für den Angeklagten sprechende Gesichtspunkte berücksichtigen. Innerhalb des Strafrahmens von fünf bis zu fünfzehn Jahren verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, blieb also insgesamt im unteren Bereich.

Nach Verbüßung von drei Jahren wurde Frau Bachmeier aufgrund der Halbstrafenregelung entlassen.

Das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung

Zum heutigen Tag der Arbeit geben wir eine kurze Übersicht über ein arbeitsrechtliches Thema: Als „betriebliche Übung“ bezeichnet man eine regelmäßige Leistung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die sich so verfestigt hat, dass ein Anspruch darauf entstanden ist. Diese kann unbeabsichtigt entstehen und ist dann wieder schwer aufzuheben. Für den Arbeitnehmer ist es dagegen schwer einzuschätzen, auf welche Leistungen er nun gefestigte Ansprüche hat.

In einem Arbeitsverhältnis gibt es verschiedene Rechtsquellen, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegen: Tarifverträge, der individuelle Arbeitvertrag und gesetzliche Vorschriften sind die wohl bedeutendsten. Aber auch aus der sogenannten betrieblichen Übung können bindende Regelungen entstehen.

Eine betriebliche Übung wird dann angenommen, wenn ein Zeit- und Umstandsfaktor erfüllt sind. Dies erinnert an das Rechtsinstitut der Verwirkung: Bei diesem kann ein an sich bestehendes Recht nicht mehr geltend gemacht werden, wenn ein Zeit- und ein Umstandsmoment gegeben sind. Bei der betrieblichen Übung ist es umgekehrt, hier entsteht ein an sich nicht bestehendes Recht, wenn eine Leistung vorbehaltslos gewährt wurde (Umstandsfaktor) und dies über eine gewisse Dauer (Zeitfaktor) geschehen ist. „Das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (IV)

Wir wünschen einen frohen ersten Mai und machen heute mit Teil 5 unserer Serie „Grundfälle des Einkommensteuerrechts“ weiter.

Betriebsaufgabe

Ein Betrieb kann grundsätzlich von der werbenden in die ruhende Phase übergehen, wenn der Unternehmer vorübergehend eine „Auszeit“ machen will. Zwischenzeitlich weiterlaufende Kosten sind dann ganz normale Betriebsausgaben und als solche absetzbar, auch dann, wenn der Betrieb dadurch eine Zeit lang nur Verluste einbringt.

Anders verhält es sich dagegen, wenn der Betrieb aufgegeben wurde. Dann handelt es sich nicht mehr um Betriebsausgaben und der Aufgabegewinn (also der Wert der stillen Reserven) muss – unabhängig davon, ob der Betrieb an einen Dritten veräußert wurde oder ins Privatvermögen geflossen ist – gemäß §§ 16, 18 Abs. 3 EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (IV)“ weiterlesen

Das Nachschieben von Kündigungsgründen im Arbeitsrecht

Die Möglichkeit, nachträglich Gründe für die Kündigung eines Arbeitsvertrags geltend zu machen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dies haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Besondere Problematiken ergeben sich, wenn im Betrieb ein Betriebsrat besteht.

Die juristischen Anforderungen an die arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind mittlerweile nicht mehr so einfach zu überschauen. Dabei müssen unter anderem Vorschriften aus dem BGB, aus dem Kündigungsschutzgesetz, aus dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Sozialgesetzbuch und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beachtet werden. „Das Nachschieben von Kündigungsgründen im Arbeitsrecht“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (III)

Weiter geht es mit dem dritten Teil unserer Reihe zum Basiswissen Einkommensteuerrecht.

Einbringung von Privatgegenständen in den Betrieb (Sacheinlage)

4-I-Rechner: Werden private Sachen in die berufliche Sphäre eingebracht, erhöht sich das Betriebsvermögen. Zugleich stellt die aber eine Einlage dar, die gemäß § 4 Abs. 1 EStG außerbilanziell herausgerechnet werden muss. Steuerlich ist der Vorgang also neutral.

Angesetzt wird dabei der Teilwert, also der Wert, den ein Erwerber des gesamten Unternehmens für diesen Teil bezahlen würde (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG), in der Regel aber maximal die Anschaffungskosten (§ 6 Asb. 1 Nr. 5 Satz 1). „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (III)“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (II)

Heute Teil 2 unserer Reihe über wichtige Grundkonstellationen bei der Einkommensteuer.

Untergang von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens

4-I-Rechner: Beim Betriebsvermögensvergleich sind Anschaffungen grundsätzlich neutral. Aus Geldbeständen werden gleichwertige Warenbestände. Bei der Zerstörung verringert sich dieser Vermögensteil also entsprechend.

4-III-Rechner: Umlaufgüter werden bereits mit der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt, eine AfA erfolgt nicht. Dementsprechend ist es egal, ob die Wirtschaftsgüter nun bestimmungsgemäß eingesetzt oder planwidrig zerstört werden. Nur die Entnahme zu privaten Zwecken muss als Betriebseinnahme gebucht werden. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (II)“ weiterlesen

Der Einbrecher von Hofheim

Im hessischen Hofheim (Main-Taunus-Kreis) hat der Mieter einer Wohnung sich mit einem Faustschlag gegen einen 17-jährigen Einbrecher zur Wehr gesetzt. Dieser hat sich dabei Nase und Kiefer gebrochen. Deswegen wurde er, wie es in verschiedenen Medienberichten heißt, wegen Körperverletzung „angezeigt“.

Tatsächlich musste er gar nicht mehr angezeigt werden, da die Polizei schon vor Ort war, es wurde also ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Auch dann, wenn eine Notwehrsituation vorliegen könnte, wird zunächst ermittelt – denn es muss eben festgestellt werden, was tatsächlich passiert ist. Dieser Vorgang ist also nichts Skandalöses, sondern eine ganz normale Vorgehensweise.

Bei den Ermittlungen wurde nach wenigen Monaten herausgefunden, dass der Hausbewohner durch Notwehr gerechtfertigt war. Das Verfahren wurde daher eingestellt, an ihm bleibt keinerlei Schuldvorwurf hängen. Insofern gibt es also keinen Grund, die Justizbehörden zu kritisieren.

Maibaumdiebstahl, juristisch betrachtet

Der April neigt sich dem Ende zu und vor allem in Bayern werden bald Maibäume aufgestellt – und auch gestohlen. Droht eine Verurteilung wegen Maibaumdiebstahls? Nicht wirklich, meinen wir. Viele Straftatbestände sind zwar eigentlich erfüllt. Aber auch im Recht spielt Tradition eine Rolle. Und das ist auch gut so.

Das Maibaumstehlen ist ein alter bayerischer Brauch. Im Wesentlichen geht es darum, den schon gefällten und auf die Aufstellung wartenden Maibaum aus einer anderen Gemeinde zu entwenden. Für den so gestohlenen Maibaum müssen die Eigentümer dann eine Auslöse zahlen, in der Regel eine vernünftige Brotzeit, selbstverständlich einschließlich Getränke.

Aber ist das denn nicht irgendwie verboten? „Maibaumstehlen“ klingt schon verdächtig nach „Maibaumdiebstahl“ und das kann ja wohl kaum erlaubt sein. Und auch, wenn man es wohl normalerweise eher mit Humor sieht, Opfer eines solchen Diebstahls zu werden, droht dann nicht doch ein Verfahren oder gar eine Verurteilung? „Maibaumdiebstahl, juristisch betrachtet“ weiterlesen