Anmerkungen zu BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135 (Zulassung zum Augsburger Christkindlesmarkt)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof musste sich damit auseinandersetzen, ob die Nichtzulassung eines Crepes-Stands auf dem Augsburger Christkindlesmarkt rechtswidrig war. Er entschied, dass aus dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr auch eine gerichtliche Entscheidung über mittlerweile nicht mehr aktuelle Vergabekriterien verlangt werden könne. In der Sache sah das Gericht die Rechtswidrigkeit schon darin begründet, dass das Verfahren nicht transparent durchgeführt wurde, da nicht ersichtlich war, welche Erkenntnisse die Verwaltung zugrunde gelegt hatte.

Die komplette Urteilsbesprechung finden Sie auf unsere Partnerseite www.bayerisches-kommunalrecht.de.

BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135

Heute ein weihnachtliches Urteil – es ging um die Zulassung als Standbetreiber zum Augsburger Christkindlesmarkt. Eine ausführliche Besprechung erfolgt morgen.

Leitsatz:

1. Die Beurteilung von Bewerbungen um Standplätze auf einem Weihnachtsmarkt beruht nicht mehr auf einer hinreichenden objektiven Tatsachenbasis, wenn bei der Bewerberauswahl nicht nur auf Angaben in den Bewerbungen, sondern in erheblichem Umfang auch auf Verwaltungswissen eines Behördenmitarbeiters zurückgegriffen wird, das in Bezug auf den künftigen Weihnachtsmarkt weder verifiziert noch in den Akten dokumentiert ist. (amtlicher Leitsatz) „BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135“ weiterlesen

Notwehr (III) – Einzelfragen

Wie wird das Notwehrrecht begründet?

Das Recht auf Notwehr wird sowohl individualrechtlich als auch sozialrechtlich begründet: Der Angegriffene muss sich verteidigen dürfen, um seine Rechtsgüter zu erhalten. Andererseits soll auch die Rechtsordnung als solche vor Angriffen geschützt werden.

Was ist ein Angriff im Sinne des § 32?

Angriff ist jede von einem Menschen unmittelbare drohende Verletzung einer rechtlich geschützten Interesses. Ein Angriff kann auch fahrlässig oder schuldlos begangen werden.
„Notwehr (III) – Einzelfragen“ weiterlesen

Rechtliches zu Weihnachten

Zum Frohen Fest kümmern wir uns heute einmal um die rechtlichen Aspekte Weihnachtens: „Rechtliches zu Weihnachten“ weiterlesen

Fall Hoeneß: Die Aussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe

Uli Hoeneß könnte schon bald auf freiem Fuß sein, obgleich er die dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe, zu der er verurteilt wurde und die er seit Juni 2014 verbüßt, noch lange nicht vollständig abgesessen hat. Was zunächst nach einem Prominentenbonus klingt, ist tatsächlich eine gängige Praxis, die natürlich auch gesetzlich verankert ist.

§ 57 des Strafgesetzbuches erlaubt es, den Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Das bedeutet nicht, dass das Strafmaß nachträglich abgemildert wird. Lediglich ein Teil der Freiheitsstrafe wird vorerst nicht vollstreckt. Wie bei einer „normalen“ Bewährungsstrafe kann es Weisungen und Auflagen geben, die der Verurteilte erfüllen muss. Und wenn er innerhalb der Bewährungszeit diesen Weisungen und Auflagen nicht nachkommt oder wieder straffällig wird, kann es sein, dass er auch den ausgesetzten Teil noch verbüßen muss. „Fall Hoeneß: Die Aussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe“ weiterlesen

Notwehr (II) – keine Notwehr

Im Anschluss an die zuletzt genannte Prüfung des Vorliegens von Notwehr stellt sich natürlich die Frage, wie es jeweils zu behandeln ist, wenn eine der Voraussetzungen fehlt. In der Rechtsprechung sind diese Fälle mittlerweile im Großen und Ganzen geklärt, in der Literatur aber weiterhin weitgehend umstritten oder werden zumindest noch immer diskutiert.

Falsche Annahme eines Angriffs (Erlaubnistatbestandsirrtum)

Beispiel: A sieht, wie B mit einem Messer in der Hand auf ihn zugeht. Weil er glaubt, B wolle ihn damit verletzen, schlägt A ihm das Messer aus der Hand. „Notwehr (II) – keine Notwehr“ weiterlesen

Notwehr (I) – Grundlagen

Die Notwehr ist ein seltsames Rechtsinstitut. Zum einen handelt es sich um einen sehr landläufigen Begriff, den wohl auch jeder juristische Laie schon einmal gehört hat und unter dem er sich auch etwas vorstellen kann. Zum anderen wird dieser Begriff meist in vielerlei Hinsicht völlig missverstanden, was seine Voraussetzungen, seine Bedeutung und seine Folgen angeht.

Nehmen wir zum Einstieg einen sehr plastischen Fall, bei dem weder die Rechtsprechung noch der normale Bürger irgendeine Schwierigkeit haben, Notwehr anzunehmen: A stürzt mit dem Messer auf B zu, um diesen zu verwunden oder gar zu töten. B kann den A im letzten Moment am Handgelenk festhalten und von sich wegschubsen. Dadurch erleidet A einige blaue Flecke.

„Einige blaue Flecke“ bedeuten eine Körperverletzung. B hat sich also prinzipiell einer Straftat schuldig gemacht. Es ist jedoch völlig klar, dass er nicht verurteilt werden kann, weil Notwehr gegeben ist. Aber wo baut man das ein? „Notwehr (I) – Grundlagen“ weiterlesen

Warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfassungswidrig ist

sharp-1844964_640Kurzfassung: Ein öffentlich-rechtliches Rundfunkangebot verstößt gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die bloße Existenz von ARD, ZDF und anderen staatlichen Fernseh- und Radioprogrammen stellt einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit dar. Eine Rechtfertigung scheidet angesichts etablierter und pluralistischer privater Marktteilnehmer aus.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, insbesondere seine Finanzierung durch Zwangsgebühren, die noch heute als „GEZ“ im allgemeinen Sprachgebrauch fest verankert sind, ist seit Langem Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die neue, nicht mehr geräte-, sondern haushaltsbezogene Abgabe unter dem offiziellen Begriff „Rundfunkbeitrag“ wurde bereits mehrfach von verschiedensten Verwaltungs- und Verfassungsgerichten bestätigt. Daran, dass auch das Bundesverfassungsgericht diese Diskussion bald durch eine in Stein gemeißelte Rechtsprechung zu Gunsten der GEZ beenden wird, gibt es kaum einen Zweifel.

Und doch sprechen die besseren Argumente unbedingt für eine Verfassungswidrigkeit eines staatlich beeinflussten Rundfunks.

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„Klausuren müssen keinen doppelten Boden haben“

Wir haben ein Interview mit Gerd Lang-Müller, dem Autor der „Faktenwissen“-Bücher, über seine beiden ersten Werke zum Baurecht und zum Allgemeinen Teil des BGB geführt. Das Konzept dieser Lernhilfe ist, dass sie keine Lehrbücher sein wollen, sondern vielmehr die richtigen Antworten für entscheidende Klausursituationen trainieren sollen.

Herr Lang-Müller, Ihre ersten beiden „Faktenwissen“-Bücher bezeichnen Sie ausdrücklich als „keine Lehrbücher“. Wie kommt das?

Weil es einfach keine Lehrbücher sind. Lehrbücher, die dem Studenten das Wissen in aller Ausführlichkeit von Grund auf vermitteln, gibt es schon genug – in allen Qualitätsstufen und in allen Preisklassen. Diesen Markt wollte ich nicht auch noch bereichern. „„Klausuren müssen keinen doppelten Boden haben““ weiterlesen

Die Urkundendelikte im StGB

Heute beschäftigen wir uns mit den Urkundendelikten im Strafgesetzbuch. Während man im allgemeinen Sprachgebrauch eine gewisse Vorstellung von einer Urkunde und von deren Fälschung hat, ist die Sache juristisch deutlich schwieriger. Zunächst soll es nur um die Urkunden im engeren Sinne sowie um Fälschungs- und Verwendungshandlungen gehen.

Definition „Urkunde“

Mit einer „Urkunde“ kann wohl jeder etwas anfangen. Das sind eben die meist recht edel gestalteten Schriftstücke, die man für 25-jährige Vereinsmitgliedschaft oder für besonders schnelles Laufen bei den Bundesjugendspielen bekommt. Dem Recht sind solche Urkunden dagegen ziemlich egal. „Die Urkundendelikte im StGB“ weiterlesen