Notwehr (IV) – das Dilemma

attack-1840256_640Die von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen des Notwehrrechts machen es dem Angegriffen viel zu schwer, sich zu verteidigen, ohne sich strafbar zu machen. Vor allem Laien kann in einem akuten Ausnahmezustand nicht abverlangt werden, in kürzester Zeit umfangreiche juristische Überlegungen anzustellen. Es ist Aufgabe der Politik, sich um eine Neufassung der Notwehrtatbestände zu kümmern, die der Ausnahmesituation des Opfers Rechnung tragen.

Das Notwehrrecht des deutschen StGB ist, wie wir im Rahmen dieser Reihe schon festgestellt haben, ziemlich weitgehend. § 32 Abs. 2 StGB besagt:

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wenn mich jemand angreift, darf ich mit wehren. Das ist klar, das ist präzise. Jeder Angriff reicht, jede Verteidigung ist zulässig. Keine Relativierung, keine Güterabwägung, kein Ausschluss besonders gewalttätiger Gegenwehr. „Notwehr (IV) – das Dilemma“ weiterlesen

Ein frohes neues (Steuer-) Jahr!

Seit heute schreiben wir ein neues Jahr. Zumindest in steuerlicher Hinsicht.

Es gibt ja bekanntlich verschiedene Rechtsgebiete, im Wesentlichen das Zivilrecht, das Strafrecht und das öffentliche Recht. Aber das einzige wirklich bedeutende Recht in diesem Land ist das Steuerrecht. Ohne Steuern gäbe es diese ganze wunderbare Welt, in der wir leben und die wir so liebgewonnen haben, nicht: Wir hätten keine Subventionen für Wind- und Atomkraft, es gäbe keine Behörden, die uns dieses und jenes genehmigen oder verbieten, und niemand könnte sich darum kümmern können, in welcher Farbe wir unsere Häuser anmalen.

Und in eben diesem Steuerrecht beginnt nun ein neues Jahr. Zumindest beginnt es definitiv heute. Denn in anderer Hinsicht hat es natürlich auch schon am 1. Januar begonnen. Oder am 22. Dezember. „Ein frohes neues (Steuer-) Jahr!“ weiterlesen

Die Kölner Silvesternacht – keine Bagatellkriminalität

Von der Beleidigung über Landfriedensbruch und Diebstahl bis hin zur schweren sexuellen Nötigung – die Delikte, die in der Silvesternacht in Köln begangen worden sein könnten, führen quer durch das Strafgesetzbuch. Auch, wenn es noch keine gesicherten Informationen über den genauen Hergang gibt, steht doch eines fest: Bagatellkriminalität ist das nicht mehr.

Noch immer ist nicht klar, was in der Nacht vom 31. Dezember 2015 auf den 1. Januar 2016 in der Kölner Innenstadt eigentlich passiert ist. Die Berichte über Anzahl, Hintergrund und Motivation der Täter sowie über die Art der begangenen Straftaten sind noch sehr unsicher. Demgegenüber gibt es aber bereits zahlreiche Forderungen, Schuldzuweisungen, politische Instrumentalisierungen und juristische Einschätzungen des Ganzen. „Die Kölner Silvesternacht – keine Bagatellkriminalität“ weiterlesen

Anmerkungen zu BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135 (Zulassung zum Augsburger Christkindlesmarkt)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof musste sich damit auseinandersetzen, ob die Nichtzulassung eines Crepes-Stands auf dem Augsburger Christkindlesmarkt rechtswidrig war. Er entschied, dass aus dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr auch eine gerichtliche Entscheidung über mittlerweile nicht mehr aktuelle Vergabekriterien verlangt werden könne. In der Sache sah das Gericht die Rechtswidrigkeit schon darin begründet, dass das Verfahren nicht transparent durchgeführt wurde, da nicht ersichtlich war, welche Erkenntnisse die Verwaltung zugrunde gelegt hatte.

Die komplette Urteilsbesprechung finden Sie auf unsere Partnerseite www.bayerisches-kommunalrecht.de.

BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135

Heute ein weihnachtliches Urteil – es ging um die Zulassung als Standbetreiber zum Augsburger Christkindlesmarkt. Eine ausführliche Besprechung erfolgt morgen.

Leitsatz:

1. Die Beurteilung von Bewerbungen um Standplätze auf einem Weihnachtsmarkt beruht nicht mehr auf einer hinreichenden objektiven Tatsachenbasis, wenn bei der Bewerberauswahl nicht nur auf Angaben in den Bewerbungen, sondern in erheblichem Umfang auch auf Verwaltungswissen eines Behördenmitarbeiters zurückgegriffen wird, das in Bezug auf den künftigen Weihnachtsmarkt weder verifiziert noch in den Akten dokumentiert ist. (amtlicher Leitsatz) „BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135“ weiterlesen

Notwehr (III) – Einzelfragen

Wie wird das Notwehrrecht begründet?

Das Recht auf Notwehr wird sowohl individualrechtlich als auch sozialrechtlich begründet: Der Angegriffene muss sich verteidigen dürfen, um seine Rechtsgüter zu erhalten. Andererseits soll auch die Rechtsordnung als solche vor Angriffen geschützt werden.

Was ist ein Angriff im Sinne des § 32?

Angriff ist jede von einem Menschen unmittelbare drohende Verletzung einer rechtlich geschützten Interesses. Ein Angriff kann auch fahrlässig oder schuldlos begangen werden.
„Notwehr (III) – Einzelfragen“ weiterlesen

Rechtliches zu Weihnachten

Zum Frohen Fest kümmern wir uns heute einmal um die rechtlichen Aspekte Weihnachtens: „Rechtliches zu Weihnachten“ weiterlesen

Fall Hoeneß: Die Aussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe

Uli Hoeneß könnte schon bald auf freiem Fuß sein, obgleich er die dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe, zu der er verurteilt wurde und die er seit Juni 2014 verbüßt, noch lange nicht vollständig abgesessen hat. Was zunächst nach einem Prominentenbonus klingt, ist tatsächlich eine gängige Praxis, die natürlich auch gesetzlich verankert ist.

§ 57 des Strafgesetzbuches erlaubt es, den Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Das bedeutet nicht, dass das Strafmaß nachträglich abgemildert wird. Lediglich ein Teil der Freiheitsstrafe wird vorerst nicht vollstreckt. Wie bei einer „normalen“ Bewährungsstrafe kann es Weisungen und Auflagen geben, die der Verurteilte erfüllen muss. Und wenn er innerhalb der Bewährungszeit diesen Weisungen und Auflagen nicht nachkommt oder wieder straffällig wird, kann es sein, dass er auch den ausgesetzten Teil noch verbüßen muss. „Fall Hoeneß: Die Aussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe“ weiterlesen

Notwehr (II) – keine Notwehr

Im Anschluss an die zuletzt genannte Prüfung des Vorliegens von Notwehr stellt sich natürlich die Frage, wie es jeweils zu behandeln ist, wenn eine der Voraussetzungen fehlt. In der Rechtsprechung sind diese Fälle mittlerweile im Großen und Ganzen geklärt, in der Literatur aber weiterhin weitgehend umstritten oder werden zumindest noch immer diskutiert.

Falsche Annahme eines Angriffs (Erlaubnistatbestandsirrtum)

Beispiel: A sieht, wie B mit einem Messer in der Hand auf ihn zugeht. Weil er glaubt, B wolle ihn damit verletzen, schlägt A ihm das Messer aus der Hand. „Notwehr (II) – keine Notwehr“ weiterlesen

Notwehr (I) – Grundlagen

Die Notwehr ist ein seltsames Rechtsinstitut. Zum einen handelt es sich um einen sehr landläufigen Begriff, den wohl auch jeder juristische Laie schon einmal gehört hat und unter dem er sich auch etwas vorstellen kann. Zum anderen wird dieser Begriff meist in vielerlei Hinsicht völlig missverstanden, was seine Voraussetzungen, seine Bedeutung und seine Folgen angeht.

Nehmen wir zum Einstieg einen sehr plastischen Fall, bei dem weder die Rechtsprechung noch der normale Bürger irgendeine Schwierigkeit haben, Notwehr anzunehmen: A stürzt mit dem Messer auf B zu, um diesen zu verwunden oder gar zu töten. B kann den A im letzten Moment am Handgelenk festhalten und von sich wegschubsen. Dadurch erleidet A einige blaue Flecke.

„Einige blaue Flecke“ bedeuten eine Körperverletzung. B hat sich also prinzipiell einer Straftat schuldig gemacht. Es ist jedoch völlig klar, dass er nicht verurteilt werden kann, weil Notwehr gegeben ist. Aber wo baut man das ein? „Notwehr (I) – Grundlagen“ weiterlesen