Warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfassungswidrig ist

sharp-1844964_640Kurzfassung: Ein öffentlich-rechtliches Rundfunkangebot verstößt gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die bloße Existenz von ARD, ZDF und anderen staatlichen Fernseh- und Radioprogrammen stellt einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit dar. Eine Rechtfertigung scheidet angesichts etablierter und pluralistischer privater Marktteilnehmer aus.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, insbesondere seine Finanzierung durch Zwangsgebühren, die noch heute als „GEZ“ im allgemeinen Sprachgebrauch fest verankert sind, ist seit Langem Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die neue, nicht mehr geräte-, sondern haushaltsbezogene Abgabe unter dem offiziellen Begriff „Rundfunkbeitrag“ wurde bereits mehrfach von verschiedensten Verwaltungs- und Verfassungsgerichten bestätigt. Daran, dass auch das Bundesverfassungsgericht diese Diskussion bald durch eine in Stein gemeißelte Rechtsprechung zu Gunsten der GEZ beenden wird, gibt es kaum einen Zweifel.

Und doch sprechen die besseren Argumente unbedingt für eine Verfassungswidrigkeit eines staatlich beeinflussten Rundfunks.

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„Klausuren müssen keinen doppelten Boden haben“

Wir haben ein Interview mit Gerd Lang-Müller, dem Autor der „Faktenwissen“-Bücher, über seine beiden ersten Werke zum Baurecht und zum Allgemeinen Teil des BGB geführt. Das Konzept dieser Lernhilfe ist, dass sie keine Lehrbücher sein wollen, sondern vielmehr die richtigen Antworten für entscheidende Klausursituationen trainieren sollen.

Herr Lang-Müller, Ihre ersten beiden „Faktenwissen“-Bücher bezeichnen Sie ausdrücklich als „keine Lehrbücher“. Wie kommt das?

Weil es einfach keine Lehrbücher sind. Lehrbücher, die dem Studenten das Wissen in aller Ausführlichkeit von Grund auf vermitteln, gibt es schon genug – in allen Qualitätsstufen und in allen Preisklassen. Diesen Markt wollte ich nicht auch noch bereichern. „„Klausuren müssen keinen doppelten Boden haben““ weiterlesen

Die Urkundendelikte im StGB

Heute beschäftigen wir uns mit den Urkundendelikten im Strafgesetzbuch. Während man im allgemeinen Sprachgebrauch eine gewisse Vorstellung von einer Urkunde und von deren Fälschung hat, ist die Sache juristisch deutlich schwieriger. Zunächst soll es nur um die Urkunden im engeren Sinne sowie um Fälschungs- und Verwendungshandlungen gehen.

Definition „Urkunde“

Mit einer „Urkunde“ kann wohl jeder etwas anfangen. Das sind eben die meist recht edel gestalteten Schriftstücke, die man für 25-jährige Vereinsmitgliedschaft oder für besonders schnelles Laufen bei den Bundesjugendspielen bekommt. Dem Recht sind solche Urkunden dagegen ziemlich egal. „Die Urkundendelikte im StGB“ weiterlesen

Neue Buchreihe: Faktenwissen

Im Verlag Vepowar sind zwei neue Bücher für Jura-Studenten erschienen:

Weitere Titel zu anderen Rechtsgebieten sind geplant.

Wir werden uns in den nächsten Tagen eingehend mit dieser Reihe beschäftigen.

Die Vermieterpflichten im neuen Melderecht

Seit heute gilt ein neues Melderecht, das sich in erster Linie aus dem Bundes-Meldegesetz und nicht mehr aus den Landesmeldegesetzen ergibt. Ein wesentlicher Teil der Neuregelung ist die Einführung besonderer Vermieterpflichten für die korrekte Anmeldung der Mieter.

Nicht zutreffend ist allerdings die Befürchtung, der Vermieter habe eine Pflicht, für die korrekte Anmeldung des Mieters zu sorgen. Teilweise wurde sogar gemunkelt, man mache sich „strafbar“, wenn man dies versäume. Tatsächlich beschränken sich die Aufgaben des Vermieters (und jedes anderen „Wohnungsgebers“) auf die Mitwirkung gemäß § 19: „Die Vermieterpflichten im neuen Melderecht“ weiterlesen

Das Distomo-Urteil des IGH

Zum aufsehenerregenden Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag über Ansprüche gegen Deutschland wegen Kriegsverbrechen der Wehrmacht finden Sie auf unserer Partnerseite urteilsbesprechungen.de einige grundlegende Frage beantwortet, z.B.

  • Welches Gericht hat geurteilt?
  • Worum ging es bei dem Urteil?
  • Was hat die Bundesrepublik denn mit dem Dritten Reich zu tun?
  • Was hat das Gericht entschieden?
  • Was bedeutet Staatenimmunität?
  • War das Urteil überraschend?
  • Wurden die begangenen Kriegsverbrechen bezweifelt?
  • Bleiben die Opfer damit ohne Entschädigung?
  • Hat das Gericht entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist?

Hier geht’s zur Urteilsbesprechung Internationaler Gerichtshof (IGH), Urteil vom 03.02.2012, No. 143.

Der Verteidiger als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft

Als Ermittlungspersonen (früher offiziell, auch heute noch gebräuchlich: „Hilfsbeamte“) der Staatsanwaltschaft bezeichnet die Strafprozessordnung die Polizei, genauer gesagt die nach Landesrecht festgelegten Polizeibeamten. In Bayern legt bspw. die Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft fest, dass ein ganz erheblicher Anteil der Polizisten und unter anderem auch Bedienstete von Zoll- und Bergämtern als solche Hilfsbeamten gelten.

Diese Beamten übernehmen verschiedene Aufgaben für die Staatsanwaltschaft, in der Praxis fast alles, was sich außerhalb des Büros und des Gerichtssaals abspielt: Vernehmungen, Durchsuchungen, Verhaftungen, Beweissicherung usw. „Der Verteidiger als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft“ weiterlesen

Demokratie als Rechtfertigung

Wenn man den Sinn und die Zielrichtung staatlicher Regelungen hinterfragt, hört man oft eine Rechtfertigung in dem Sinne, dass das alles ja demokratisch beschlossen sei. Es geht also – zumindest indirekt – auf den Volkswillen zurück, der sich zwar nicht immer unmittelbar durch eine Abstimmung, aber wenigstens in der Form äußert, dass es die vom Volk gewählten Vertreter waren, die hier gehandelt haben. Nun fallen in der Realität Volkswille und Volksvertreterbeschlüsse oft genug auseinander. Aber sogar, wenn man unterstellt, das Volk habe selbst und mehrheitlich gehandelt – ist dies dann ein Grund, warum eine bestimmte Entscheidung sakrosankt ist und nicht mehr hinterfragt werden darf? „Demokratie als Rechtfertigung“ weiterlesen

Die Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

Zur Steuerpflicht auf gewisse Einnahmen gehört auch das Recht, Verluste von der Steuer abzusetzen und so seine Steuer insgesamt mindern zu können. Damit keine privaten Ausgaben auf diese Weise staatlich subventioniert werden, müssen die Verluste einen Zusammenhang mit einer zumindest potentiellen Einkunftsart aufweisen. Verluste kann man also nur dort absetzen, wo man Gewinne versteuern müsste – und wo überhaupt Gewinne anfallen.

Wer eine Eigentumswohnung hat, in der er selbst wohnt, muss dafür keine Steuern zahlen. Umgekehrt kann er also auch keine Ausgaben, seien es nun die Anschaffung der Wohnung oder die Kosten für die Renovierung, hierfür absetzen. Dasselbe gilt, wenn die Wohnung nur als Spekulationsobjekt verstanden wird, dann handelt es sich nämlich nicht um Vermietung und Verpachtung. „Die Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung“ weiterlesen

Was man im Jura-Studium lernt

Die Vorstellungen darüber, wie das juristische Studium so aussieht, gehen bei Laien oft weit auseinander. Manche meinen, ein fertiger Jurist (oder auch einer, der gerade einmal zwei Semester hinter sich gebracht hat) müsse aus dem Stegreif alles wissen, was man ihn an der Kneipentheke fragt. Andere wiederum glauben, man komme als Fachanwalt (um nicht zu sagen Fachidiot) von der Universität und kenne sich nur mit einem Rechtsgebiet gründlich aus.

Wer Jura studiert hat, kann bestätigen, dass weder das eine noch das andere der Fall ist. Man bringt ein durchaus breites Wissen mit, das aber vielen Gesetze schlicht ausblendet. Das, was man weiß, beherrscht man mit gewissem Blick für die Systematik, aber ohne das Durchdringen letzter Details und Spezialfälle. „Was man im Jura-Studium lernt“ weiterlesen