Im Anschluss an die zuletzt genannte Prüfung des Vorliegens von Notwehr stellt sich natürlich die Frage, wie es jeweils zu behandeln ist, wenn eine der Voraussetzungen fehlt. In der Rechtsprechung sind diese Fälle mittlerweile im Großen und Ganzen geklärt, in der Literatur aber weiterhin weitgehend umstritten oder werden zumindest noch immer diskutiert.
Falsche Annahme eines Angriffs (Erlaubnistatbestandsirrtum)
Beispiel: A sieht, wie B mit einem Messer in der Hand auf ihn zugeht. Weil er glaubt, B wolle ihn damit verletzen, schlägt A ihm das Messer aus der Hand. „Notwehr (II) – keine Notwehr“ weiterlesen
Kurzfassung: Ein öffentlich-rechtliches Rundfunkangebot verstößt gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die bloße Existenz von ARD, ZDF und anderen staatlichen Fernseh- und Radioprogrammen stellt einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit dar. Eine Rechtfertigung scheidet angesichts etablierter und pluralistischer privater Marktteilnehmer aus.