Die Zustellungsgesetze im bayerischen Verwaltungsrecht

Die Frage des jeweils für Zustellungen im Verwaltungsrecht anwendbaren Gesetzes ist höchst unübersichtlich und nicht immer einfach zu klären. Insgesamt muss man sagen, dass diese Vorschriften aber relativ wenig praktische Bedeutung besitzen, da fast alle Behörden – aufgrund ihrer Erfahrung beim Erlassen zahlreicher Bescheide – korrekt zustellen. Und sogar, wenn der Bürger Formfehler geltend machen kann, nützt ihm dies in aller Regel nicht viel, da der Verwaltungsakt dann eben inhaltlich identisch und formell korrigiert erneut erlassen wird. Insofern ist es meist deutlich produktiver, gegen den Inhalt einer behördlichen Verfügung vorzugehen.

Die Unterschiede in den Anwendungsbereichen von VwZG, VwZVG, AO und sogar ZPO erklären wir auf verwaltungsrecht-faq.de.

Die Kündigungsarten im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gibt es unterschiedliche Arten, den Arbeitsvertrag zu beenden.

Sofern das Kündigungsschutzgesetz gilt, schränkt dieses die allgemeine zivilrechtliche Kündigungsmöglichkeit des § 620 Abs. 2 BGB erheblich ein. Demnach ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 1 KSchG). Wann sie sozial gerechtfertigt ist, erklärt im Wesentlichen Abs. 2 der Vorschrift. Demnach muss die Kündigung verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt sein.

Verhaltensbedingte Kündigung

Bei der verhaltensbedingten Kündigung steht – wie der Name sagt – ein Verhalten des Arbeitnehmers im Mittelpunkt. „Die Kündigungsarten im Arbeitsrecht“ weiterlesen

Wie man Grundstückseigentümer wird

Wie man das Eigentum an einem Grundstück erwirbt, darüber hat man auch als Laie gewisse Vorstellungen: Man schließt einen Kaufvertrag ab und dann wird man als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Und damit das auch so funktioniert, muss man zum Notar gehen. Im Groben ist das auch durchaus richtig, allerdings gibt es noch einige Feinheiten.

Darum also Schritt für Schritt:

1. Kaufvertrag

In aller Regel ist Grundlage des ganzen Geschäfts ein Kaufvertrag. „Wie man Grundstückseigentümer wird“ weiterlesen

Zum Tod von Antonin Scalia

Antonin Scalia, beisitzender Richter am Obersten Bundesgericht des Vereinigten Staaten, ist gestern kurz vor seinem 80. Geburtstag verstorben. In den knapp 30 Jahren, die er im Supreme Court saß, bestimmte er die Rechtsprechung in den USA ganz entscheidend mit. Wo er in der Minderheit blieb, sorgte er durch zahlreiche ausführliche Begründungen seiner Haltung dafür, dass die gegen das Urteil sprechenden Argumente trotzdem Gehör fanden.

Interessant war vor allem sein rechtswissenschaftlicher Ansatz, die Verfassung originalistisch zu interpretieren, also den Willen des historischen Verfassungsgebers zu respektieren. Diese oft in inkorrekten politischen Dimensionen als „konservativ“ bezeichnete Haltung stammte aus der Überzeugung Scalias, dass die Verfassung nun einmal so sei, wie sie sei. Änderungen an ihr geschähen nicht durch die Änderung gesellschaftlicher Verhältnisse, sondern durch die in der Verfassung selbst vorgesehene Möglichkeit der Verfassungsänderung. „Zum Tod von Antonin Scalia“ weiterlesen

Die Tötung eines Tieres als Sachbeschädigung? (II)

Im letzten Artikel ging es darum, die anzuwendenden Strafvorschriften bei der Tötung eines Tieres darzulegen. Wir sind zu der Erkenntnis gekommen, dass § 17 TierSchG die tierschutzrechtlichen Belange, § 303 StGB dagegen das fremde Eigentum schützt.

Nun kann es aber sein, dass die Tötung aus bestimmten Gründen erfolgt oder andere Sonderfälle vorliegen. Diese können die Strafbarkeit entfallen lassen, sind aber nicht ganz so einfach zu überblicken.

Fall 5: Der Eigentümer E des aggressiven Hundes hetzt diesen auf seinen Nachbarn N. Um seine Gesundheit zu schützen, tötet dieser den Hund. „Die Tötung eines Tieres als Sachbeschädigung? (II)“ weiterlesen

Die Tötung eines Tieres als Sachbeschädigung? (I)

Immer wieder geistern Berichte durch die Welt, die Tötung eines Tiers sei (nur) eine Sachbeschädigung. Dieser Artikel soll darstellen, inwieweit dies tatsächlich richtig ist, wie Tiere ansonsten geschützt werden und welche gesetzgeberische Wertung sich dahinter jeweils verbirgt.

Fall 1: Der Täter tötet den Hund seines Nachbarn.

Dies stellt zunächst wirklich die angesprochene Sachbeschädigung dar. Denn § 303 StGB sagt: „Die Tötung eines Tieres als Sachbeschädigung? (I)“ weiterlesen

Notwehr (V) – Warum wird da überhaupt ermittelt?

gun-937682_640Immer wieder werden in den Medien Fälle geschildert, in denen sich das Opfer einer Straftat gewehrt und unter Umständen dem Täter auch Verletzungen beigebracht hat. Der Abschlusssatz solcher Artikel lautet dann häufig „Die Polizei ermittelt nun wegen Körperverletzung“ – und zwar gegen das Opfer. Der kleine Bruder dieses Satzes ist die juristisch ziemlich unsinnige, aber gleichbedeutend gemeinte Aussage „Ihr/ihm droht nun eine Anzeige wegen Körperverletzung“.

Häufig Unverständnis bei Beobachtern

Häufig drücken Leser des Artikels – sei es nun in sozialen Netzwerken oder in den Kommentarsektionen der Presse selbst – dann ihr Unverständnis darüber aus, dass hier überhaupt ermittelt wird. „Notwehr (V) – Warum wird da überhaupt ermittelt?“ weiterlesen

Verfassungsrechtsbehelfe des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung

Die Verfassungsbeschwerde ist wohl einer der Rechtsbehelfe, der auch den meisten Normalbürgern ein Begriff sein dürfte. Dabei stellt sich in Bayern die Frage, welches von mehreren Verfahren überhaupt zur Verfügung steht und wie sich die jeweiligen Erfolgsaussichten darstellen.

Grundsätzlich sind neben der Bundes-Verfassungsbeschwerde noch zwei unterschiedliche Klagearten nach bayerischem Recht möglich: Die Landes-Verfassungsbeschwerde und die Popularklage.

Diese Rechtsbehelfe stehen grundsätzlich unverbunden und gleichwertig nebeneinander. Weder binden sich die Urteile gegenseitig noch schließt die Klageerhebung im einen Verfahren das andere aus. Allerdings sind die Arten des Rechtsschutzes, den man jeweils erlangen kann, durchaus unterschiedlich, wie nachfolgende Kurzübersicht zeigt. „Verfassungsrechtsbehelfe des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung“ weiterlesen

Das Finanzierungsleasing zwischen Geschäftsleuten

Geleast werden kann heute fast alles. Im Geschäftsverkehr unter ausschließlicher Beteiligung von Unternehmen und Selbstständigen (und nur um diesen soll es hier gehen) ist das Leasen mittlerweile fast schon die Regel. Hauptsächlich sind es Autos, aber auch Maschinen und sogar Software werden immer häufiger geleast. Dabei werden unter „Leasing“ durchaus verschiedene vertragliche Konstruktionen verstanden.

Rein funktional ist der Leasingvertrag nichts anderes als ein Kaufvertrag: Der Käufer braucht eine Ware und erwirbt sie vom Verkäufer. Das einzige Problem ist die Finanzierung. Der Käufer hat häufig nicht die Mittel, um den gesamten Kaufpreis sofort aufzubringen. Der Verkäufer möchte sich auf eine Ratenzahlung nicht einlassen, denn das ist ihm zu kompliziert; er müsste die Kreditwürdigkeit des Käufer prüfen, sich für den Fall der Nichtzahlung absichern, den Zahlungseingang überwachen, Zinsen berechnen, notfalls die gerichtliche Geltendmachung einleiten usw. Der Käufer hingegen braucht die Sache – insbesondere im geschäftlichen Bereich – möglichst sofort, zumal er den Kauf häufig auch dadurch refinanziert, dass er bspw. mit der Maschine selbst Waren herstellt. Warten und sparen ist also keine Möglichkeit. „Das Finanzierungsleasing zwischen Geschäftsleuten“ weiterlesen

Abschleppen von Falschparkern: Das Münchner Modell

Abschleppen vom Schreibtisch aus: Das Münchner Modell ist nicht unumstritten, aber mittlerweile auch über die Landeshauptstadt hinaus gängige Praxis. Polizeirechtlich ist es aber wohl unangreifbar.

http://bayerisches-polizeirecht.de/2015/12/das-abschleppen-von-falschparkern-i-grundlagen/

http://bayerisches-polizeirecht.de/2016/01/das-abschleppen-von-falschparkern-ii-das-muenchner-modell/