II. Anlagen
Was sind Anlagen im Sinne des Immissionsschutzrechts?
Als Anlagen gelten gemäß § 3 Abs. 5:
Betriebsstätten und ortsfeste Einrichtungen (Nr. 1)
Maschinen, Geräte und ortsveränderliche technische Einrichtungen (Nr. 2)
Grundstücke (Nr. 3)
Zudem muss eine Anlage begriffsnotwendig „betrieben“ werden.
Wann wird eine Anlage betrieben?
Betrieb ist die zweckgerichtete und nachhaltige Benutzung. Dabei muss es eine Person als Anlagenbetreiber geben.
Woraus ergibt sich, ob eine Anlage immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist?
Dies ergibt sich aus § 4 BImSchG i.V.m. der 4. Immissionsschutzverordnung. „Einführung ins Immissionsschutzrecht (II) – Anlagen“ weiterlesen