https://rechtshistorie.de/2018/03/20/warum-nehmen-die-bienen-eine-wichtige-stellung-im-bgb-ein/
Tag: Datenschutz
WhatsApp im Anwaltsberuf
Vor einiger Zeit hat mich, wie das nun immer mal wieder vorkommt, ein neuer Mandant beauftragt. Als Grund, warum er aus der Masse der nicht weniger kompetenten Anwaltskollegen gerade mich genommen hat, war bemerkenswert: Weil ich per WhatsApp erreichbar bin. Und tatsächlich, ich gebe meine Handynummer unter den Kontaktdaten auf meiner Seite an und weise extra daraufhin, dass man mich unter dieser Nummer auch per WhatsApp kontaktieren kann.
Unkomplizierte Kommunikation
WhatsApp, aber auch andere neuere Kommunikationsmittel wie Facebook sind für mich eine sehr praktische Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Ich nutze sie privat sehr viel, aber auch beruflich weiß ich die diversen Vorteile zu schätzen. Teilweise hängt solchen Kontaktwegen immer noch der Verdacht des unernsten oder unprofessionellen an – aber auch auf WhatsApp ist man nicht gezwungen, jede Nachricht mit einem Smilie (oder Emoticon oder einem Daumen nach oben) abzuschließen.
Der Münchner Dashcam-Fall aus meiner Sicht als Verteidiger
Normalerweise äußere ich mich ja nicht zu Verfahren, an denen ich selbst beteiligt bin. Da das „Dashcam-Urteil“ des Amtsgerichts München (1112 Owi 300 Js 121012/17 vom 09.08.2017) aber in den Medien doch recht erheblichen Widerhall gefunden hat, wollte ich doch noch – mit ausdrücklicher Zustimmung meiner Mandantschaft – einige erklärende Worte dazu loswerden:
Worum ging es?
Das Auto meiner Mandantin wurde vor einige Zeit erheblich beschädigt, offensichtlich durch Vandalismus. Auf dem Schaden (einige tausend Euro) blieb sie sitzen, weil die Täter nicht zu ermitteln waren.
Damit das nicht wieder passiert, hat sie sich zwei Dashcams angeschafft, die das Geschehen vor der Windschutzscheibe und hinter der Heckscheibe aufzeichnen sollten.
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