Eines der überraschenden Ergebnisse der bayerischen Landtagswahl ist, dass die bisherige Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) ihr Mandat verloren hat. Das lag aber nicht etwa daran, dass sie selbst nicht prominent oder beliebt genug gewesen wäre oder die Wähler sie mit ihrer Tochter Claudia Stamm (früher grün, jetzt noch grüner, nämlich bei der „Mut“-Partei) verwechselt hätten. Vielmehr ist das eine Ausprägung des bayerischen Wahlrechts.
Frau Stamm hat ein exzellentes Ergebnis erzielt. Im Wahlkreis (Bezirk) Unterfranken hat sie allein 194.556 Zweitstimmen erhalten. Das sind 27,0 % der ingesamt 720.058 Zweitstimmen, die für alle Kandidaten aller Partei in ganz Unterfranken abgegeben wurden. Wäre Barbara Stamm eine eigene Partei, hätte sie allein mit diesen 27,0 % Zweitstimmen drei Mandate errungen. Für einen Landtagssitz als CSU-Kandidatin hat es aber nicht gereicht.
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Der Bayer Michael Lindner wohnt derzeit in der Schweiz wohnt. Deswegen ist er nach bisheriger Rechtslage nicht zum bayerischen Landtag wahlberechtigt und auch nicht wählbar. Hiergegen hat er eine
Immer wieder wird der Mythos beschworen, Bayern (genauer gesagt: der bayerische Landtag bzw. die CSU-Mehrheit) hätte das Grundgesetz abgelehnt. Das ist völliger Unsinn.