Nichts hören, nichts sagen, nichts sehen – ein schlechtes Motto bei Grundrechtseinschränkungen.„Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht.“
Ein solcher Button wird gerade eifrig über Soziale Medien geteilt. Grundaussage soll also sein, dass die Corona-Maßnahmen des Staates die Rechte der Bürger gar nicht einschränken. Zumindest fühlt man das.
Corona-Regeln greifen in viele Grundrechte ein
Gefühle sind freilich etwas Schönes. Sie sollten aber auch eine gewisse Verbindung zur Realität wahren. Und selbstverständlich bedeuten praktisch alle Gebote und Verbote, die der Gesetzgeber und die Regierungen im Hinblick auf die Pandemiebekämpfung erlassen haben, Eingriffe in Grundrechte:
Keine Behandlung bei falscher Einstellung zum Corona-Virus? Eine seltsame Vorstellung.In der Diskussion rund um Corona vergeht kaum eine Stunde ohne einen neuen schlagzeilenträchigen Vorschlag. Aktuell wird diskutiert, ob bspw. „Corona-Leugner“ bei Triage-Entscheidungen eine niedrigere Priorität erhalten oder Menschen, die sich einer Impfung verweigert haben, gar keine Behandlung erwarten dürfen.
Regelung wäre wohl verfassungswidrig
Solche Diskussionen sind wohl in erster Linie als pädagogischer Anstoß zu sehen, die eigene Haltung und deren angeblich konsequentes Zuendedenken zu hinterfragen. Komplett als unerste Provokation sollte man sie aber dennoch nicht abtun, darum möchte ich ein paar grobe Gedanken dazu niederschreiben.
In puncto Freiheit und Demokratie sollte man nicht nur vergleichsweise zufrieden sein.Immer, wenn sich schlimme Nachrichten über Menschenrechtsverletzungen in fremden Staaten verbreiten, gibt es eine häufige Reaktion: Wie schön, dass wir es besser haben.
Das war bei den gewalttätigen Zusammenstößen in Weißrussland der Fall, aktuell angesichts der Hinrichtung eines Bloggers im Iran sowie immer wieder, wenn Oppositionelle irgendwo auf der Welt verhaftet werden.
Gerne wird das dann auch noch mit mahnenden Worten der Form „Und ihr beschwert euch, wenn hierzulande irgendwas nicht so läuft wie ihr das gerne hättet…“ garniert. Und sachliche Kritik an der eigenen Regierung und Gesetzgebung kann man stets mit dem Hinweis auf noch schlimmere Zustände in anderen Ländern ins Lächerliche ziehen.
Ein paar aktuelle Gedanken rund um Corona und den Umgang damit.Seit Mitte/Ende Oktober sind die Corona-Infektionszahlen in der Bundesrepublik weitestgehend stabil. Sie schwanken zwischen 16.000 und 23.500, ohne dass ein wirklicher Trend erkennbar wäre. Am 10. und 11.12.2020 lagen die Zahlen dann erstmals höher, nämlich bei gut 28.000. Gestern (12.12.) waren es dann wieder unter 22.000. Woher man da die Notwendigkeit nimmt, ausgerechnet jetzt den radikalstmöglich Lock- und Shutdown zu verfügen, ist ein Rätsel.
Was übrigens durchaus stetig und besorgniserregend steigt, sind die Todeszahlen. Lagen wir hier nach der ersten „Welle“ bis Mitte November nie über 250, liegen wir im Dezember praktisch jeden Tag über 350, in dieser Woche meist rund um 600. Vielleicht wären gezielte Maßnahmen sinnvoll, um genau die Risikogruppen gezielt zu schützen.
Beleidigungen aus dem Tierreich sind besonders beliebt, aber oft teuer.Das juristische Fachblatt „Bild“ hat wieder einmal eine Art Bußgeldkatalog für Beleidigungsstraftaten veröffentlicht. Daraus kann man scheinbar ablesen, welches böse Wort wie viel kostet. Ein Screenshot davon wird bspw. auf Facebook geteilt.
Bei genauer Durchsicht verwundern die Tarife etwas. So soll bspw. das Herausstrecken der Zunge mit 150 Euro eher preisgünstig sein, die kaum schlimmere Geste des „Schreibenwischers“ dagegen 1000 Euro, der erhobene Mittelfinger sogar 4000 Euro kosten. Bei den Verbalbeleidigungen bekommt man für eine „alte Sau“ (2500 Euro) mehr als fünf „blöde Schweine“ (475 Euro).
Die Strafabteilung des AG München ist hier untergebracht. Dieses Gebäude sieht man beim „Beischläfer“ aber nicht.Früher hat Amazon mal Bücher verkauft, dann wurde es zum Vollsortiment-Kaufhaus, mittlerweile ist es auch ein Fernsehsender. Eine der Eigenproduktionen von Amazon Prime Video heißt „Der Beischläfer“ und spielt damit weniger auf Geschlechtsverkehr und mehr auf die angeblich passive Rolle beisitzender Richter bzw. (hier) Schöffen an.
Alte Bekannte in den meisten Rollen
Die Hauptfigur Charlie Menzinger wurde von seiner verstorbenen Frau (das ist etwas kompliziert, aber bisher nicht weiter von Bedeutung) als Schöffe für das Münchner Amtsgericht nominiert und wird am Anfang der Serie unerwartet und rabiat von der Polizei zu seinem Dienst verbracht. Gespielt wird er von Markus Stoll, den man bisher vor allem als Bühnenfigur Harry G kannte.
Die Maskenpflicht im Rahmen des Corona-Schutzes ist zum Politikum geworden.Die Maskenpflicht ist aktuell eines der größten Streitthemen rund um die „Corona-Pandemie“ und ihre rechtliche Behandlung. Eine spezielle Ausprägung davon ist die Maskenpflicht in Ladengeschäften. Diese sorgt regelmäßig für erbitterte Diskussionen und wird häufig garniert mit Geschichten über horrende Geldbußen, die Ladenbetreiber angeblich hätten zahlen müssen, weil Kunden im Geschäft keine Maske getragen hätten.
Dieser Text soll der Frage auf den Grund gehen, ob (bayerische) Unternehmer tatsächlich für die Einhaltung der Corona-Vorschriften in ihren Läden verantwortlich sind.
Die Rechtsgrundlage für Corona-Vorschriften im Freistaat, die sich wohl nicht mehr so sehr von derjenigen in anderen Bundesländern unterscheidet, ist die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30.10.2020, letzte Änderung 12.11.2020. (Wenn Sie diesen Text etwas später lesen, haben sich die Daten sicher bereits geändert, da die einzelnen Verordnungen immer nur eine recht begrenzte Lebensdauer haben.)
Das Bestehen eines Staates drückt sich vor allem durch staatliche Machtausübung aus.Was ein Staat ist, ist im Völkerrecht hoch umstritten und wohl nicht abschließend zu klären. Zu dieser Frage habe ich schon einmal ein Youtube-Video veröffentlicht, das aber auch keine definitive Klärung anbietet.
Ein Staat ist ein Gebilde, das dem Charakter eines Staates entspricht, es sei denn, es
erstreckt sich über kein eigenes Gebiet,
besitzt keine dauerhaft im Staatsgebiet lebende Bevölkerung oder
übt keine verbindliche Staatsgewalt auf der Grundlage einer verfassten Ordnung aus.
Künstliches Land kein Staatsgebiet?
Zum Kriterium des Staatsgebiets wird weiterhin ganz überwiegende vertreten, dass Staatsgebiet nur klassisches Territorium ist. Nicht dazu zählen sollen künstliche Gebilde wie Plattformen im Meer oder aufgeschüttete Inseln.
Prost! Das Münchner Alkoholverbot wurde durch das Verwaltungsgericht aufgehoben.Das Corona-bedingte nächtliche Alkoholverbot in München wurde vom Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt. (Siehe Artikel von BR24.)
Jedes Urteil gilt zunächst einmal nur zwischen den Parteien. Wenn ich bspw. gegen mein Finanzamt durchsetze, dass Klopapier als Betriebsausgabe gilt, dann hat das für andere Steuerzahler zunächst einmal keine Bedeutung. Bei denen kann das Amt weiter das Klopapier rausstreichen.
Anders ist das nur bei Urteilen mit sog. kassatorischer Wirkung, bei denen eine Rechtsnorm für ungültig erklärt wird. Eine Rechtsnorm gilt entweder für alle oder für keinen. Wenn man bspw. eine Verfassungsbeschwerde oder (in Bayern) eine Popularklage gewinnt, dann wird die betreffende Norm außer Kraft gesetzt.