Tierschutz: Tiere sind (keine) Sachen

Tiere sind keine Sachen. Rechtlich werden sie aber so behandelt - und das ist sehr sinnvoll.
Tiere sind keine Sachen. Rechtlich werden sie aber so behandelt – und das ist sehr sinnvoll.
Es kommt nicht oft vor, dass im Wahlkampf die Aufhebung einer einzelnen Rechtsnorm eine Rolle spielt. Die Tierschutzpartei setzt sich jedoch dafür ein, dass § 90 Satz 3 BGB abgeschafft wird und tut dies mit Plakaten kund.

Da das BGB als Bundesgesetz nicht viel mit dem bayerischen Landtagswahlkampf zu tun hat, darf man wohl annehmen, dass diese Plakate von der Bundestagwahl übrig sind. Von solchen technischen Fragen abgesehen ist der Inhalt dieser Forderung aber durchaus interessant.

Klären wir zunächst einmal, was in dieser Norm überhaupt steht. § 90a BGB lautet:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

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Daniel Küblböck und das Verschollenheitsgesetz

cruise-3526985_1920Dass der Sänger Daniel Küblböck von Bord eines AIDA-Schiffes gesprungen oder jedenfalls gefallen ist, hat einige Tage lang die Nachrichten beherrscht. Die genauen Geschehnisse werden wohl nie ganz aufgeklärt werden.

Rein rechtlich muss man damit jedoch ganz nüchtern umgehen und die Frage, die sich nun stellt, ist: Lebt Daniel Küblböck noch oder ist er tot?

Tatsächlich beweisen kann man derzeit weder das eine noch das andere. Von Schrödingers Katze abgesehen gilt aber immer eines: Entweder man ist tot oder man lebt. Dazwischen gibt es nichts.

Solange aber nicht beweisbar ist, welche von beiden Möglichkeiten nun wirklich gegeben ist, muss sich das Recht mit Vermutungen behelfen. Die Vermutungsregeln hierfür stehen im sogenannten Verschollenheitsgesetz.
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Die Volksgerichtshof-Prozesse zum 20. Juli 1944

Auf Youtube bin ich vor Kurzem auf eine sehr interessante Dokumentation gestoßen. Es handelt sich um den Film „Geheime Reichssache – die Angeklagten des 20. Juli 1944 vor dem Volksgerichtshof“ von Chronos History.

Die damaligen Verhandlungen gegen die „Verschwörer“ wurden mitgefilmt, um sie später zu Propagandazwecken zu verwenden. Hierzu kam es jedoch nicht, weil die Bilder dafür als nicht geeignet angesehen wurden – und deshalb wurden die Filme zur „Geheimen Reichssache“ erklärt und kamen unter Verschluss.

Die Aufbereitung durch Chronos ist sehr gelungen. Technisch ganz einfach gehalten, konzentriert sich der Film auf die Inhalte. Die Originalfilme werden kurz erläutert, insbesondere die Biographien der Angeklagten dargestellt, und in den Gesamtzusammenhang der Attentatspläne eingeordnet.

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Was sind eigentlich zehn Jahre?

Wenn man sich die Geltungsdauer (s)eines Personalausweises oder Reisepasses anschaut, wird man immer feststellen, dass dessen Gültigkeit am Tag vor deren Beginn endet. Also natürlich zehn Jahre später, aber einen Tag früher. Ein Ausweis, der ab dem heutigen Tag (dem 30.08.2018) gilt, behält diese Gültigkeit nicht bis zum 30.08.2028, sondern bis zum 29.08.2028. Wird uns da etwa ein Tag gestohlen?

Die gute Nachricht zuerst: Nein, uns wird nichts gestohlen. Denn vom 30.08.2018 bis zum 29.08.2028 sind es tatsächlich zehn volle Jahre, auch wenn das nicht intuitiv sein mag.

Der ganze Tag zählt

Denn jeder Tag beginnt um 0 Uhr und endet um 24 Uhr. Der Ausweis gilt also von 30.08.2018, 0:00 Uhr bis 29.08.2028, 24:00 Uhr. Diesen Tag, der uns kalendarisch geklaut wird, bekommen wir auf dem Ziffernblatt zurück. Der 29.08.2028, 24:00 Uhr ist nichts anderes als der 30.08.2028, 0:00 Uhr – und damit ganz offensichtlich volle zehn Jahre nach Gültigkeitsbeginn.

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Pressefreiheit für das ZDF?

tv-1844964_1920In Dresden hatte ein ZDF-Fernsehteam einen LKA-Beamten frontal gefilmt, nachdem dieser an einer Pegida-Demonstration teilgenommen hatte. Daraufhin schaltete sich die Polizei ein und kontrollierte die Journalisten.

Die Kritik am Vorgehen der Polizei wird auch mit dem Verweis auf die Pressefreiheit begründet. Dies verwundert. Denn die Pressefreiheit ist, wie jedes Grundrecht, nur ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat.

Das ZDF ist aber selbst als öffentlich-rechtlicher Sender ein Teil des Staates. Streng genommen könnte sich ein ZDF-Journalist also gar nicht auf die Pressefreiheit berufen.

Geregelt ist die Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 unter dem Gesamtkomplex der Meinungsfreiheit:
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Dein Geschlecht – deine Entscheidung?

SPD_drittes_GeschlechtDer Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum „dritten Geschlecht“ (10.10.2017, 1 BvR 2019 / 16) hat hohe Wellen geschlagen. Darin hatte das Gericht den Gesetzgeber angewiesen, das Personenstandsrecht so anzupassen, dass Menschen, die sich keinem der beiden biologischen Geschlechter zuordnen können, mit einem „dritten Geschlecht“ eingetragen werden können. Diesem Auftrag kommt der Staat nun nach, ein Entwurf für ein Reformgesetz liegt nun auf dem Tisch.

Die SPD, eine frühere sozialdemokratische Volkspartei, freut sich dergestalt auf Facebook:

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Vermont: Ein 14-Jähriger will (und darf) Gouverneur werden

Im US-Bundesstaat Vermont kandidiert nun der 14-jährige Ethan Sonneborn für das Amt des Gouverneurs – vorerst aber in der Qualifikationsrunde („primary“) der Demokratischen Partei. Natürlich dürfen auch 14-Jährige in Vermont nicht wählen – für die Wählbarkeit gibt es in dem Staat aber keine Regelungen, also kann auch er theoretisch gewählt werden.

Im deutschen Recht sind passives und aktives Wahlrecht normalerweise parallel geregelt. So sieht Art. 38 Abs. 2 GG vor:

Wahlberechtigt [zum Deutschen Bundestag] ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

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Steuern sind Kunst

Steuern sind Raub – so lautet eine beliebte Aussage aus der liberalen Ecke. Juristisch ist das zwar nicht ganz zutreffend, aber das hat einem zugkräftigen Slogan ja noch nie geschadet.

Nun sind Steuern aber auch Kunst. Bei der Taxmaster GmbH kann man den „Master of Arts in Taxation“ erwerben. Aber angesichts schier unendlicher deutscher Steuergesetze ist es vielleicht tatsächlich eine Kunst, möglichst wenig Steuern zu zahlen.

Hinzu kommt natürlich, dass die „Arts“ nicht nur die bildenden Künste sind, sondern man im englischsprachigen Raum bspw. auch die Sozial- und Geisteswissenschaften unter den „Master of Arts“ fasst, soweit es keine spezielle Bezeichnung (wie zum Beispiel den „Master of Laws“, kurz „LL.M.“) gibt.

Kein Anwalt ohne Krawatte

Vor dem Landgericht Düsseldorf wäre fast ein Prozess geplatzt, weil der Rechtsanwalt keine Krawatte anhatte. Da nach den örtlichen Gepflogenheiten eine Krawatte vorgesehen sei, sei ein Anwalt ohne eine solche Amtstracht quasi gar kein Anwalt. Das würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass der Mandant nicht vertreten wäre und dann ein Versäumnisurteil gegen ihn ergehen würde.

Viele Kollegen sehen das mittlerweile entspannter, aber für mich gehört die Krawatte auf jeden Fall dazu, ebenso wie ein Langarmhemd. Wenngleich ich staatlichen Institutionen gegenüber grundsätzlich skeptisch bin, ist das nun einmal die Art und Weise, wie man sich in einer ernsten und bedeutenden Angelegenheit kleidet.

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Kulanz im Neuschwanstein-Express

Ich bin des öfteren auf dem Weg nach Landsberg. Teils in die dortige JVA, teils zum Amtsgericht, vor dem ich immer wieder zivil- oder strafrechtliche Verfahren bestreite.

Um auf dem Weg dorthin arbeiten zu können, benutze ich grundsätzlich den Zug. Mit diesem fahre ich zunächst von München-Pasing nach Kaufering, wo ich dann in den Landsberger Zug umsteige. Der Kauferinger Zug hingegen setzt seine Reise ins Allgäu fort, u.a. in Richtung Füssen.

Meine Mitreisenden sind daher zu einem ganz erheblichen Anteil Japaner und US-Amerikaner auf dem Weg in ein bekanntes bayerisches Königsschloss. Deswegen bezeichne ich den Zug auch als „Neuschwanstein-Express“.

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