
Da das BGB als Bundesgesetz nicht viel mit dem bayerischen Landtagswahlkampf zu tun hat, darf man wohl annehmen, dass diese Plakate von der Bundestagwahl übrig sind. Von solchen technischen Fragen abgesehen ist der Inhalt dieser Forderung aber durchaus interessant.
Klären wir zunächst einmal, was in dieser Norm überhaupt steht. § 90a BGB lautet:
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Dass der Sänger Daniel Küblböck von Bord eines AIDA-Schiffes gesprungen oder jedenfalls gefallen ist, hat einige Tage lang die Nachrichten beherrscht. Die genauen Geschehnisse werden wohl nie ganz aufgeklärt werden.
In Dresden hatte ein ZDF-Fernsehteam einen LKA-Beamten frontal gefilmt, nachdem dieser an einer Pegida-Demonstration teilgenommen hatte. Daraufhin schaltete sich die Polizei ein und kontrollierte die Journalisten.
Der Beschluss des