Dein Geschlecht – deine Entscheidung?

SPD_drittes_GeschlechtDer Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum „dritten Geschlecht“ (10.10.2017, 1 BvR 2019 / 16) hat hohe Wellen geschlagen. Darin hatte das Gericht den Gesetzgeber angewiesen, das Personenstandsrecht so anzupassen, dass Menschen, die sich keinem der beiden biologischen Geschlechter zuordnen können, mit einem „dritten Geschlecht“ eingetragen werden können. Diesem Auftrag kommt der Staat nun nach, ein Entwurf für ein Reformgesetz liegt nun auf dem Tisch.

Die SPD, eine frühere sozialdemokratische Volkspartei, freut sich dergestalt auf Facebook:

Das dritte Geschlecht kommt! 😍🎉 Der heutige Kabinettsbeschluss zur Einführung einer entsprechenden Option ‚Divers‘ ins Personenstandsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung Intersexueller. Denn es gibt uns nur so, wie wir sind.

Frau, Mann, divers?
Dein Geschlecht, deine Entscheidung!

Damit stimmt die SPD lustigerweise in den Chor derer ein, die mit der Anerkennung eines dritten Geschlechts den Untergang der Familie und der westlichen Gesellschaft verbinden: Jeder kann sich künftig sein Geschlecht und seine Identität selbst aussuchen, heute so, morgen so, mal bin ich eine Frau und mal ein Kampfhubschrauber.

Dabei geht es hier um ganz andere Problematiken. Das Gesetz soll in erster Linie Menschen helfen, die sich aufgrund handfester medizinischer Probleme (der Kläger im Ausgangsverfahren besaß nur einen X-Chromosomen-Satz) keinem Geschlecht zuordnen lassen. Daneben gibt es noch Fälle von Menschen, die sich biologisch eindeutig einem Geschlecht zuordnen lassen, die sich aber psychisch damit nicht identifizieren können.

Mit Entscheidung oder gar mit Beliebigkeit haben all diese Dinge aber nichts zu tun.

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