Dass der Sänger Daniel Küblböck von Bord eines AIDA-Schiffes gesprungen oder jedenfalls gefallen ist, hat einige Tage lang die Nachrichten beherrscht. Die genauen Geschehnisse werden wohl nie ganz aufgeklärt werden.
Rein rechtlich muss man damit jedoch ganz nüchtern umgehen und die Frage, die sich nun stellt, ist: Lebt Daniel Küblböck noch oder ist er tot?
Tatsächlich beweisen kann man derzeit weder das eine noch das andere. Von Schrödingers Katze abgesehen gilt aber immer eines: Entweder man ist tot oder man lebt. Dazwischen gibt es nichts.
Solange aber nicht beweisbar ist, welche von beiden Möglichkeiten nun wirklich gegeben ist, muss sich das Recht mit Vermutungen behelfen. Die Vermutungsregeln hierfür stehen im sogenannten Verschollenheitsgesetz.
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In Dresden hatte ein ZDF-Fernsehteam einen LKA-Beamten frontal gefilmt, nachdem dieser an einer Pegida-Demonstration teilgenommen hatte. Daraufhin schaltete sich die Polizei ein und kontrollierte die Journalisten.
Der Beschluss des