Richterwahl durch die Bürger

Ein häufiger Vorwurf ist, dass die Justiz zu eng mit der Politik verbandelt sei. Dies ist natürlich auch in gewisser Weise zwangsläufig so, denn die Richter müssen auch irgendwie in ihr Amt kommen. Und die Institutionen, die über die Besetzung staatlicher Ämter entscheiden, sind nun einmal die Parteien.

Wie wäre es denn, wenn die Bürger direkt die Richter wählen würden? Wäre es nicht demokratischer, das Volk abstimmen zu lassen?

Demokratischer und begrüßenswert im Sinne der Gewaltenteilung wäre das natürlich. Dass es umsetzbar ist, glaube ich aber trotzdem nicht.

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Linke will Deutschen-Grundrechte abschaffen

lenin-155794_1280Die Linken im Bundestag wollen die Deutschen-Grundrechte abschaffen. Demnach sollen auch die Grundrechte, auf die sich bisher nur deutsche Bürger berufen konnten, allen Menschen zur Verfügung stehen.

Geändert werden sollen folgende Vorschriften:

Art. 8 Abs. 1 GG: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Art. 9 Abs. 1 GG: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

Art. 11 Abs. 1 GG: Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

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Werbung auf dem Aktendeckel

anonymWenn man als Angeklagter vor Gericht steht, will man sich ungern mit vollem Namen und Photo in der Lokalpresse wiederfinden. Zumindest in medial interessanten Prozessen klicken vor Verhandlungbeginn aber gern mal die Kameras. Gemeinhin bekommt man einen netten Tarnnamen zugedacht und das Bild wird verpixelt oder mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemacht. Wer der Journaille nicht traut, hält sich daher sicherheitshalber irgendetwas vor das Gericht.

Als Verteidiger gibt man dem Mandanten dafür normalerweise einen Aktenhefter, der das Antlitz recht effektiv verbirgt. In letzter Zeit haben nun einige Kollegen die Idee entwickelt, diese Aktenhefter gut sichtbar mit dem Namen der Kanzlei zu beschriften, um sich bekannt zu machen.

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Befangenheit? Vom Bundestag ans Verfassungsgericht

Stephan Harbarth wird neuer Richter am Bundesverfassungsgericht. An seiner fachlichen Qualifikation gibt es sicherlich nichts auszusetzen. Als problematisch wird aber die Tatsache empfunden, dass Herr Harbarth unmittelbar aus der Politik an das Gericht wechselt, das gerade die Politik kontrollieren soll. Seit 2009 sitzt er für die CDU im Bundestag.

Übergangsloser Wechsel als Problem

Nun kann man grundsätzlich wohl schon davon ausgehen, dass er in seinem neuen Amt als Verfassungsrichter politische Bindungen zurückstellen kann. Wenn wir das bezweifeln, müssten wir das gesamte Bundesverfassungsgericht unter den Verdacht der Voreingenommenheit stellen, da fast alle seiner Mitglieder politische Beziehungen haben und in aller Regel bestimmten Parteien nahestehen – sonst würden sie normalerweise keine Verfassungsrichter.

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Das Protektorat der Mehrheit

Ich habe immer gefunden, dass der schönere Begriff von Demokratie nicht „Herrschaft der Mehrheit“ wäre, sondern „Schutz der Minderheit unter dem Protektorat der Mehrheit.“

Dieses Zitat von Roger Willemsen wurde anscheinend durch eine glückliche Fügung des Schicksals wiederentdeckt und wird derzeit in den sozialen Medien rauf und runter geteilt. Es klingt sehr intellektuell, nachdenklich und tiefgründig – wie sein Urheber selbst. Es entspricht auch dem Gedanken einer harmonischen Gesellschaft, wie sie die politische Linke, der Willemsen durchaus Sympathie entgegenbrachte, vorgeblich unterstützt.

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Tücken des Wahlrechts: Landtagspräsidentin Barbara Stamm nicht mehr im Landtag

Eines der überraschenden Ergebnisse der bayerischen Landtagswahl ist, dass die bisherige Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) ihr Mandat verloren hat. Das lag aber nicht etwa daran, dass sie selbst nicht prominent oder beliebt genug gewesen wäre oder die Wähler sie mit ihrer Tochter Claudia Stamm (früher grün, jetzt noch grüner, nämlich bei der „Mut“-Partei) verwechselt hätten. Vielmehr ist das eine Ausprägung des bayerischen Wahlrechts.

Frau Stamm hat ein exzellentes Ergebnis erzielt. Im Wahlkreis (Bezirk) Unterfranken hat sie allein 194.556 Zweitstimmen erhalten. Das sind 27,0 % der ingesamt 720.058 Zweitstimmen, die für alle Kandidaten aller Partei in ganz Unterfranken abgegeben wurden. Wäre Barbara Stamm eine eigene Partei, hätte sie allein mit diesen 27,0 % Zweitstimmen drei Mandate errungen. Für einen Landtagssitz als CSU-Kandidatin hat es aber nicht gereicht.

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Fliegt die FDP doch noch aus dem bayerischen Landtag?

Die FDP, teilweise auch scherzhaft als „Die Liberalen“ bezeichnet, ist nach der Landtagswahl in Bayern wieder im Parlament vertreten. Nun machen Gerüchte die Runde, wonach dieser Wiedereinzug in den Bayerischen Landtag gefährdet sein könnte.

Stimmt es also, dass die FDP vielleicht doch noch an der Fünfprozenthürde scheitern könnte? Um die Freien Demokraten, deren Umgang mit der Frage derzeit zwischen Dünnhäutigkeit und Zweckoptimismus pendelt, zu beruhigen: Nein, höchstwahrscheinlich nicht.

Wer ist Direktkandidat?

Es geht laut Presseberichten darum, dass im niederbayerischen Stimmkreis Nr. 206 (Passau-West) zunächst der Kreisrat Hansi Brandl als FDP-Direktkandidat nominiert wurde. Später annullierte der FDP-Kreisvorstand diese Wahl und führte eine neue Aufstellungsversammlung durch. Nun wurde die örtliche FDP-Vorsitzende Bettina Illein als Kandidatin gewählt.

Das gefiel Herrn Brandl nicht und er setzte sich dagegen vor verschiedenen Partei- und staatlichen Gerichten zur Wehr, bislang jedenfalls ohne Erfolg. Darum blieb der Name von Frau Illein im Wahlvorschlag der FDP und landete somit auch auf den Stimmzetteln.

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Ein bisschen Unschuldsvermutung für Waffenbesitzer

Für einen Strafverteidige ist es im Ermittlungsverfahren das vorrangige Ziel, zu einer Verfahrenseinstellung zu kommen. Als Einstellung bezeichnet man es, wenn die Staatsanwaltschaft von sich aus das Verfahren beendet, ohne dass sie einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt.

Eine Einstellung findet dann statt, wenn nach Abschluss der Ermittlungen keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Straftat besteht (§ 170 Abs. 2 StPO) oder wenn die Schuld des vermeintlichen Täters ohnehin nur gering wäre (§ 153 StPO). In letzterem Falle kann die Einstellung auch unter einer Auflage geschehen (§ 153a StPO), wenn die Staatsanwaltschaft meint, dass zumindest eine gewisse Sanktion notwendig ist.

Wichtig ist, dass in all diesen Fällen keine Schuldfeststellung erfolgt. Eine Verfahrenseinstellung ist kein Urteil, vor allem keine Vorstrafe. Es ist also nichts, was den Beschuldigten danach noch belastet – strafrechtlich gesehen.

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Kurz und bündig: Wie sieht eigentlich ein Freispruch aus?

Unschuldig einer Straftat bezichtigt zu werden, ist für viele Menschen ein Horror. Umso wichtiger ist es dann, wenn ein solches Strafverfahren immerhin mit einem Freispruch endet, sodass zumindest formalrechtlich die Unschuld festgestellt wird.

So erging es auch einer Mandantin von mir, die vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Betrugs angeklagt war. Gegen einen Strafbefehl hatte ich für sie Einspruch eingelegt, sodass es zur mündlichen Verhandlung kam.

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Tierschutz: Tiere sind (keine) Sachen

Tiere sind keine Sachen. Rechtlich werden sie aber so behandelt - und das ist sehr sinnvoll.
Tiere sind keine Sachen. Rechtlich werden sie aber so behandelt – und das ist sehr sinnvoll.
Es kommt nicht oft vor, dass im Wahlkampf die Aufhebung einer einzelnen Rechtsnorm eine Rolle spielt. Die Tierschutzpartei setzt sich jedoch dafür ein, dass § 90 Satz 3 BGB abgeschafft wird und tut dies mit Plakaten kund.

Da das BGB als Bundesgesetz nicht viel mit dem bayerischen Landtagswahlkampf zu tun hat, darf man wohl annehmen, dass diese Plakate von der Bundestagwahl übrig sind. Von solchen technischen Fragen abgesehen ist der Inhalt dieser Forderung aber durchaus interessant.

Klären wir zunächst einmal, was in dieser Norm überhaupt steht. § 90a BGB lautet:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

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