Heute mal wieder eine Schilderung aus der Praxis. Alle Angaben sind, wie immer, verfremdet bzw. anonymisiert.
Ein langjähriger Mandant meiner Kanzlei betreibt erfolgreich Einzelhandelsgeschäfte, in denen unter anderem Lebensmittel vertrieben werden. Er kennt sich damit wirklich gut aus, manche Details weiß er besser als ich.
Trotzdem wurde ihm nun von der Lebensmittelkontrollbehörde vorgeworfen, einen Schokoladenriegel falsch ausgezeichnet zu haben:
Als der Gründer des Versicherungsunternehmens ARAG, Heinrich Faßbender, verstarb, vermachte er seine Unternehmensanteile seinem Sohn Paul-Otto Faßbender. Seine Tochter sollte dafür einen entsprechenden finanziellen Ausgleich bekommen und klagte diesen auch schließlich ein – und zwar im Jahr 1983. Nun ist das erstinstanzliche Urteil in dieser Sache gefallen.
Verfahren mehrfach jahrelang ausgesetzt
Eine 34-jährige Prozessdauer ist nicht nur ungewöhnlich, sondern geradezu besipiellos. Sie stellt das legendäre Sürmeli-Verfahren noch einmal deutlich in den Schatten. Indes lag die lange Dauer wohl nicht am Gericht, sondern an den Beteiligten, die immer mal wieder jahrelange Aussetzungen des Verfahrens beantragten, um die Sache doch noch außergerichtlich zu klären.
Hinzu kam noch, dass sich die Abfindung nach dem Unternehmenswert zur Zeit des Erbfalls bemessen sollte – der natürlich mit dem zeitlichen Abstand zum Stichtag immer schwerer festzustellen war. „ARAG-Verfahren: Was kostet ein Millionen-Prozess?“ weiterlesen
Zuletzt haben wir erklärt, dass eine Strafanzeige nicht zurückgenommen werden kann. Daneben gibt es aber auch den so ähnlich klingenden Strafantrag. Strafanzeige und -antrag werden häufig verwechselt oder von vornherein nicht unterschieden. Teilweise wird auch – sprachlich durchaus nachvollziehbar – geglaubt, eine Anzeige sei nur ein unverbindlicher Hinweis, während ein Antrag etwas ist, auf dessen Erledigung man ein Recht hat, wie etwa auf einen Bauantrag.
Tatsächlich ist ein Strafantrag nur relativ selten notwendig. Nämlich dann, wenn eine Straftat begangen wurde, die praktisch ausschließlich in Rechte des Geschädigten eingreift und die Rechtsordnung insgesamt nicht beschädigt. Dann muss dieser Geschädigte einen Antrag stellen, dass die Staatsanwaltschaft auch tatsächlich eingreift. Hat er kein Interesse daran, dann interessieren sich auch die Strafverfolgungsbehörden nicht dafür und die Tat bleibt strafrechtlich ungesühnt. „Die Zurücknahme eines Strafantrags“ weiterlesen